Veröffentlicht am

Lokalwahlen: Regierung fragt Gemeinden um ihre Meinung

Die Bezirks- und Gemeinderatswahlen sind für den 17. Mai terminiert. Noch ist unsicher, ob die Lokalwahlen am vorgegebenen Datum stattfinden können.

adm. «Der Kanton Schwyz hält Wahlen ab, während der Bund die Volksabstimmung absagt, beziehungsweise verschiebt. Bravo, Kanton Schwyz.» So lobte der umstrittene «Weltwoche »-Verleger und SVP-Nationalrat Roger Köppel den Kanton Schwyz, weil er am Sonntag die Wahlen in die Regierung und den Kantonsrat trotz Corona-Krise durchführte.

Ob der Zürcher SVP-Politiker den Stand Schwyz am kommenden 17. Mai erneut loben kann, steht derzeit noch in den Sternen. «Wir führen eine Vernehmlassung bei den Gemeinden durch, ob die Gemeinderatswahlen an diesem Tag durchgeführt werden sollen», erklärte der zuständige Regierungsrat André Rüegsegger auf Anfrage.

Klar ist aber: Die kantonale Sachabstimmung in Schwyz vom 17. Mai über die Teilrevision des Volksschulgesetzes wird auf einen noch zu bestimmenden Termin verschoben. Das jedenfalls hat der Regierungsrat am Dienstag an seiner Sitzung bereits beschlossen. Schon am 18. März hatte der Bundesrat beschlossen, auf die Durchführung der eidgenössischen Abstimmung zu verzichten.

Regierung muss am Dienstag entscheiden Justizdirektor André Rüegsegger hat den Gemeinden nun einen Brief zugesandt und darin alle Vor- und Nachteile einer Verschiebung der Wahlgeschäfte dargelegt. Letztlich gehe es ihm ebenfalls darum, dass die Gemeindeautonomie auch in der Corona-Zeit beachtet wird und die Gemeinden also ein wesentliches Wort mitreden können. Die Zeit drängt allerdings. Die Gemeinden und Bezirke haben nur bis heute Freitag Zeit, ihre Position bekannt zu geben. «Spätestens am nächsten Dienstag muss die Regierung abschliessend entscheiden können », so Rüegsegger. Für ihn ist klar: Die ausserordentliche Lage wirke sich auch auf die mögliche Durchführung der kantonalen und kommunalen Urnengänge aus. «Es gilt zu beachten, dass heute nicht absehbar ist,wie sich die Lage und die notwendigen einschränkenden Massnahmen weiterentwickeln», sagt Rüegsegger.

Andererseits bestehe ein grosses Interesse, dass die Behörden mit Blick auf den Ablauf der ordentlichen Legislatur wieder besetzt sind und so die Voraussetzungen für deren ordentliches Funktionieren schaffen. Hintergrund: Am letzten Sonntag wurden bekanntlich erst sechs der sieben Regierungsräte gewählt. Es ist also offen, was vorgeht: eine vollständige, einsatzfähige Regierung zum Preis, dass die Nachwahlen am 17. Mai stattfinden, oder eine vorläufig nicht vollständig besetzte Regierung, die dann später abschliessend gewählt werden müsste.

Auch für die Gemeindeund Bezirksratswahlen ergeben sich Optionen: Der 17. Mai bleibt als Wahltermin im Programm, dann könnte allenfalls – je nach Entwicklung – nur brieflich abgestimmt werden. Oder der 17. Mai wird als Wahlsonntag gestrichen. Der Zeitplan würde eng, die Amtsübergabe oder ein zweiter Wahlgang müssten in kurzer Folge über die Bühne gehen. Rüegsegger: «Heute ist jedenfalls nicht abschätzbar, ob dann die Wahlen am 21. Juni stattfinden könnten.»

Share
LATEST NEWS