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Der Fall Ehrler ist nun ein Fall fürs Bundesgericht

Freispruch vor Strafgericht, Schuldspruch vor Kantonsgericht – jetzt entscheidet das höchste Schweizer Gericht.

STEFAN GRÜTER

Nach dem Schwyzer Strafgericht und dem Kantonsgericht wird sich nun auch das Bundesgericht in Lausanne mit dem Fall rund um Ungereimtheiten bei der Vergabe von Sportfördergeldern befassen müssen. Gemäss Publikation des Kantonsgerichts wird das Ende Februar gefällte Kantonsgerichtsurteil weitergezogen.

Der Fall, in dessen Mittelpunkt der ehemalige Leiter der Abteilung Sport des Schwyzer Amtes für Volksschulen und Sport, der Brunner Hansueli Ehrler, steht, ist mittlerweile über vier Jahre alt. Im Herbst 2015 wurden die ersten Ungereimtheiten entdeckt und darauf auch publik.

In der Folge wurde während dreier Jahre ermittelt, bis es dann im November 2018 zur ersten Verhandlung vor dem Schwyzer Strafgericht kam. Dabei wurde Ehrler des mehrfachen Betrugs, der ungetreuen Geschäftsführung, der Urkundenfälschung und der gewerbsmässigen Geldwäscherei bezichtigt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 70 Franken, bedingt auf zwei Jahre, sowie die Übernahme der Verfahrenskosten.

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Strafgericht folgte der Verteidigung, sprach Ehrler von Schuld und Strafe frei und wollte ihn für seine Aufwendungen mit rund 35’000 Franken entschädigen.

Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft beim Kantonsgericht Beschwerde ein, sodass es im letzten Dezember zur Verhandlung vor Kantonsgericht kam. Ende Februar gelangte dann das Kantonsgericht zu einem anderen Urteil als zuvor das Strafgericht. Der heute 64-jährige Hansueli Ehrler wurde der ungetreuen Amtsführung betreffend der Umleitung und Verteilung von Beiträgen aus dem Fonds zur Förderung des Sports in den Jahren 2005 bis 2014 schuldig gesprochen. Er habe sein Amt «einheitlich ungetreu» geführt, so das Kantonsgericht.

Ehrler erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 70 Franken, bedingt auf zwei Jahre. Schliesslich überband ihm das Gericht auch noch Verfahrenskosten von gut 26’000 Franken.

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