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50 Millionen Franken als Garantie für Kreditausfälle

Die Regierung hat die Eckpunkte eines umfangreichen Hilfspakets für die Schwyzer Wirtschaft festgelegt. Ziel der auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Massnahmen ist, die Beschäftigung zu erhalten, Löhne zu sichern und Selbstständige aufzufangen.

Stk/i. Der Kanton Schwyz unterstützt die von der Krise betroffenen Unternehmen und Selbstständigerwerbenden mit rückzahlbaren Krediten zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Für diese Kredite stellt der Kanton 50 Millionen Franken als Kreditausfallgarantie bereit. Diese deckt einen Drittel des Kreditvolumens von 150 Millionen ab. Somit steht der Wirtschaft im Kanton Schwyz kurzfristig ein Kreditvolumen von 150 Millionen zur Verfügung. Die Kreditvergabe erfolgt über Geschäftsbanken im Kanton Schwyz.

Kulanz bei Zahlungsfristen Weiter ist der Regierungsrat gewillt, sämtliche eingehenden, bewilligten Rechnungen innert 15 Tagen zu bezahlen. Die Zahlungsfristen für Rechnungen seitens des Kantons dehnt er auf 120 Tage aus. Der Regierungsrat ersucht alle Körperschaften der öffentlichen Hand sowie die privaten Unternehmen, denen es möglich ist, ihm dabei zu folgen. Auf diese Weise kann die Liquidität der betroffenen Unternehmen verbessert werden. Einreichungsfrist für Steuererklärung verlängert Für Unternehmen und natürliche Personen, zum Beispiel Selbstständigerwerbende, die wegen der Auswirkungen der Coronavirus- Pandemie die fälligen Steuerrechnungen derzeit nicht bezahlen können, ist eine Erstreckung der üblichen Zahlungsfrist, die Zahlung in Raten oder eine Stundung möglich.

Bereits in Betreibung gesetzte Forderungen werden weiterhin aufgrund der konkreten Verhältnisse im Einzelfall und unter Berücksichtigung des bundesrätlich angeordneten Rechtsstillstandes beurteilt. Zudem hat der Regierungsrat entschieden, die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 von natürlichen Personen vom 31. März auf den 31. Mai 2020 zu erstrecken. Kultur, Sport, Landwirtschaft

Der Regierungsrat unterstützt gemeinnützige Organisationen aus den Bereichen Kultur und Sport, welche vom Veranstaltungsverbot besonders betroffen sind. Zu diesem Zweck stockt er den Beitrag aus dem Lotteriefonds zugunsten der Sport- und Kulturförderung um insgesamt eine Million Franken auf. Als weitere Massnahme wird der landwirtschaftliche Betriebshilfefonds um ebenfalls eine Million Franken erhöht.

Die vom Volkswirtschaftsdepartement und dem Finanzdepartement ausgearbeiteten Massnahmen zielen darauf ab, den von der Krise betroffenen KMU, dem Gewerbe, dem Tourismus und Gastgewerbe im Kanton Schwyz rasch, zielgerichtet und unbürokratisch finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Dabei gilt es primär, die Löhne zu sichern, die Beschäftigung zu erhalten und die betroffenen Selbstständigen aufzufangen.

Das Unterstützungspaket des Kantons ergänzt jenes des Bundes. Dieses umfasst gemäss Mitteilung des Bundes vom 13. März unter anderem acht Milliarden Franken für Kurzarbeitsentschädigungen, eine Milliarde Franken für Liquiditätsüberbrückungen und Finanzhilfen sowie 450 Millionen für Ausfälle im Messebereich. Hinzu kommen 580 Millionen zugunsten der vier anerkannten Bürgschaftsgenossenschaften. Die Ausweitungen dieser getroffenen Massnahmen sind bereits angekündigt.

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