Veröffentlicht am

Schwyz ist von der schwarzen Liste des Bundes gestrichen

Ab dem 1. März kann im Kanton Schwyz wieder eingezont werden.

ANDREAS SEEHOLZER

Ab dem 1. März wird es im Kanton Schwyz wieder möglich sein, neue Bauzonen auszuscheiden. Dies heisst es in einer Mitteilung des Volkswirtschaftsdepartements. Am 29. Januar hat der Bundesrat beschlossen, die Ausscheidung neuer Bauzonen im Kanton Schwyz wieder zuzulassen, sobald die Änderungen des Planungs- und Baugesetzes am 1. März in Kraft getreten sind.

Seit dem 1. Mai 2019 gilt im Kanton Schwyz ein Einzonungsstopp, weil die bisherige Mehrwertabgaberegelung die Vorgaben des Bundesrechts nicht erfüllt. «Mittlerweile hat der Kanton Schwyz die Bestimmungen im Planungs- und Baugesetz angepasst », heisst es in der Mitteilung weiter. In der Folge hat der Bundesrat befunden, dass der Kanton Schwyz die bundesrechtlichen Vorgaben im Bereich der Mehrwertabgabe erfüllt. Der Regierungsrat hat beschlossen, die revidierten Bestimmungen auf den 1. März in Kraft zu setzen.

Mit der nun verabschiedeten Teilrevision muss bei Einzonungen 20 Prozent des Mehrwerts abgegolten werden. Ein Drittel dieses Betrags geht an den Kanton, zwei Drittel an die Gemeinden. Bei Auf- und Umzonungen liegt es in der Kompetenz der Bezirke und Gemeinden, eine Mehrwertabgabe im Baureglement festzulegen. Die Regierung empfehle den Kommunen, dies zu tun, sagt Volkswirtschaftsdirektor Andreas Barraud: «Es macht Sinn, da die Entwicklung Kosten verursacht und mit der Abgabe Infrastrukturprojekte und Planungen finanziert werden können.» Planungssicherheit Kurzfristig sind im Kanton Schwyz keine grösseren Einzonungen pendent. Dennoch freut sich der Schwyzer Volkswirtschaftsdirektor darüber, dass der Kanton Schwyz nun von der schwarzen Liste des Bundes gestrichen wurde. «Wir haben nun wieder Planungssicherheit für Kanton, Gemeinden und Bauherren. » Am 10. April 2019 entschied der Bundesrat, dass ab dem 1. Mai 2019 im Kanton Schwyz kein neues Bauland mehr eingezont werden darf. Hintergrund dieser Notbremse aus Bern war das Raumplanungsgesetz. Laut dem Bundesamt für Raumentwicklung hat Schwyz die Mindestanforderungen nicht eingehalten. Mit den nun erfolgten Anpassungen hat der Kanton Schwyz wieder eine reine Weste – Einzonungen können ab dem 1. März wieder bewilligt werden.

Share
LATEST NEWS