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«Zehn Prozent bestehen das Auswahlverfahren»

«Zehn Prozent bestehen das Auswahlverfahren» «Zehn Prozent bestehen das Auswahlverfahren»

Wie steht es um den Schwyzer Polizeinachwuchs? Woran scheitern unsere angehenden Polizisten? Und dürfen sie tätowiert sein? David Mynall, Sachbearbeiter Kommunikation bei der Kantonspolizei Schwyz, gibt Auskunft.

ANJA SCHELBERT

Stimmt es, dass die meisten Polizeianwärter im Kanton Schwyz an der Eintrittsprüfung am Deutsch scheitern? Ja, das kann man so sagen. Auf das Fach Deutsch wird an der Aufnahmeprüfung am meisten Wert gelegt. Der Polizist muss im Alltag sehr viel verschriftlichen, das heisst, sehr viele Formulare ausfüllen, verschiedenste Berichte und teilweise sehr ausführliche Polizeirapporte erstellen.

Woran liegt das?

Die Anforderungen an die Schriftlichkeit haben klar zugenommen.

Was sind die wichtigsten persönlichen Eigenschaften, um den Eignungstest zu bestehen? Um das ganze Auswahlverfahren, also alle fünf Phasen, erfolgreich bestehen zu können, sind nebst den kognitiven Anforderungen vor allem gute Selbstund Sozialkompetenzen gefordert. Dazu zählen insbesondere die emotionale Stabilität, die Empathiefähigkeit, die Konfliktfähigkeit und das Durchsetzungsvermögen.

Die Anforderungen für Polizeianwärter sind hoch, in einigen Kantonen fehlt es an Personal. Gibt es im Kanton Schwyz ebenfalls Engpässe?

Ja, auch der Kantonspolizei Schwyz fällt es nicht leicht, genügend gut geeignete Polizeianwärter und Polizeianwärterinnen zu finden. Erfahrungsgemäss bestehen nur rund zehn Prozent der Bewerber das Auswahlverfahren. Um die Anzahl der Bewerber zu erhöhen, wird im Rahmen der Möglichkeiten die Nachwuchswerbung intensiviert.

Ist man denn bereit, die Anforderungen

herabzusetzen, um Gegensteuer zu geben?

Nein. Die Anforderungen werden nicht herabgesetzt, da für uns, aber auch für die Bevölkerung gute Polizistinnen und Polizisten sehr wichtig sind. Hier können keine Abstriche gemacht werden. Warum darf die Sehstärke nur begrenzt eingeschränkt sein? Das kann heutzutage doch gut mit Linsen und Brillen kompensiert werden?

Beim Sehvermögen werden die Mindestanforderungen für die Ausweiskategorie C, also Lastwagen, verlangt. Dies gilt bereits für Bewerber mit einer Korrektur, das heisst, diese Anforderungen können auch mit einer Korrektur erreicht werden. Weshalb verhält sich der Kanton Schwyz im Vergleich zu anderen Kantonen eher zurückhaltend, was Tätowierungen angeht? Gehören sie nicht mittlerweile zum «Puls der Zeit»? Die Kantonspolizei Schwyz hat sich hier etwas geöffnet. Sichtbare Tätowierungen sind nicht mehr grundsätzlich verboten, aber nicht erwünscht. Tätowierungen, welche bei korrekt getragenem Uniform-Kurzarmhemd dennoch ganz oder teilweise sichtbar sind oder sein könnten, müssen durch den Kommandanten vorgängig bewilligt werden. Wie viele Polizeianwärter sind für den nächsten Ausbildungsgang 2020 bereits definitiv angemeldet?

Vier.

«Am Deutsch scheitern die Meisten »: David Mynall. Foto: Archiv

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