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Um die Kryptowährungen ist es «erstaunlich ruhig»

Kryptowährungen müssen in der Steuererklärung bei den «übrigen Vermögenswerten » aufgeführt werden. Die kantonale Steuerverwaltung hat aber nicht viele Anfragen zu Bitcoin und Co.

PATRIZIA BAUMGARTNER

Seit wenigen Tagen ist die neuste elektronische Steuererklärung online und kann mithilfe der nötigen Zahlen und Dokumente ausgefüllt werden. Wie ist eigentlich die Situation mit den Kryptowährungen? Wie müssen die digitalen Werte deklariert werden?

Kein grosses Thema Eine Nachfrage bei der kantonalen Steuerverwaltung bringt Klarheit: «Die Pflichtigen haben es in der Hand, ihre Kryptowährungen zu deklarieren», so Amtsleiter Markus Beeler. Man habe im Kanton Schwyz keine separaten Auswertungen zu diesem Thema, es nehme jedoch kein «riesiges Ausmass» an. Natürlich gebe es diverse Firmen, bei denen digitale Währungen aktuell seien, auch von Geschäfts wegen.

Beeler ergänzt: «Es ist erstaunlich ruhig zum Thema.» Kryptowährungen sind per Stichtag als Vermögenswerte zu deklarieren, wie bei Bankkonti hat die Steuerverwaltung auch bei Kryptowährungen keine konkrete Handhabe.

Wertschrift oder Vermögen?

Nachforschungen zeigen: Bisher besitzen nur wenige Kantone wie Zug, Luzern oder Zürich Merkblätter zur Besteuerung von Kryptowährungen. Die Bestimmungen sind klar: Bitcoin, Ethereum und Co. unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer. Der Steuerpflichtige muss diese deklarieren. In den Kantonen Bern, Luzern und Zug im Wertschriftenverzeichnis, in den anderen Kantonen als «Übrige Vermögenswerte ». Den Nachweis über den Krypto-Besitz erbringt der Steuerpflichtige mittels Ausdrucks der digitalen Brieftasche (digital wallet).

Wert vorgegeben

Seit 2015 ermittelt die Eidgenössische Steuerverwaltung für Bitcoins einen Kurswert, zwei Jahre später kamen mehrere weitere Kryptowährungen hinzu. Der Kurswert per Stichtag 31. Dezember entspricht dem Durchschnitt der Kaufpreise der verschiedenen Handelsplattformen. Dieser Wert ist als massgebender Vermögenssteuerwert zu deklarieren.

In der aktuellen Kursliste (vom 31. Dezember 2019) wird Bitcoin mit 6948 Franken geführt, gefolgt von Bitcoin Cash mit 199 und Ethereum mit 125 Franken. Bekanntlich schwanken die Kurse gewaltig: Vor Jahresfrist wurde Bitcoin mit 3705 und davor sogar mit einem Wert von 13’784 Franken veranlagt. Bitcoin Cash zeigte eine konstant sinkende Tendenz: von 2343 Franken Ende 2017 runter auf 154 Franken Ende 2018.

Zu kleine Basis?

Branchen-Insider kritisieren die Kurswerte per Stichtag der Eidgenössischen Steuerverwaltung, da beispielsweise die Datenquellen nicht für alle Coins identisch seien und die Bewertung zum Teil auf einer sehr kleinen Anzahl Börsen abgestellt werde. Weiter kennen viele Börsen ein Transaktionsmaximum und Verkäufe könnten meist nur in kleinen Tranchen abgewickelt werden, weil der Markt nicht mehr zulässt.

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