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Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Der Samariterverein Einsiedeln organisiert am Dienstag, 29. Oktober, im Hotel Drei Könige, einen öffentlichen Vortragsabend zu den Themen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung. Zwei Referenten werden über diese Themen informieren.

Mitg. Was passiert, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden und meine Angelegenheiten regeln kann? Diese und andere Fragen werden am öffentlichen Vortrag des Samaritervereins am kommenden Dienstagabend, 29. Oktober, im Hotel Drei Könige in Einsiedeln, von kompetenten Referenten vorgestellt.

Die Einsiedler Hausärztin Dr. med. Birgit Bucher wird anhand von Beispielen über die Patientenverfügung informieren. Im Weiteren wird Rechtsanwalt und Urkundsperson Dr. iur. Patrick Schönbächler erklären, warum und in welchem Fall es Sinn macht, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.

Jetzt handeln Haben Sie sich auch schon gefragt, was mit Ihnen geschehen sollte, falls Sie anlässlich eines schweren medizinischen Notfalls nicht mehr selbst entscheiden können, wie sie behandelt werden möchten? Ist für Sie eine Reanimation gewünscht? Möchten Sie, dass alles Menschenmögliche getan wird, um Ihr Leben zu verlängern? Ja, wären Sie sogar bereit, im Fall Ihres Todes die Organe zur Spende freizugeben? Damit dies geregelt ist, sollten Sie bereits jetzt daran denken, mit Ihrem Arzt eine Patientenverfügung auszustellen. Ebenfalls sollte die Person Ihres Vertrauens darüber informiert werden. Auch kann ein Ausweis ausgefüllt werden, welchen Sie persönlich auf sich tragen.

In einem anderen Fall nehmen wir an, dass Sie eine Firma besitzen und/oder zusätzlich noch eine Liegenschaft ihr Eigen nennen können. Sie haben eine Familie und alles scheint in bester Ordnung zu sein. Was geschieht nun mit Ihrer Firma und was passiert mit Ihrer Liegenschaft, wenn Sie plötzlich durch einen Notfall so schwer betroffen sind, dass Sie nicht mehr die Möglichkeit haben zu entscheiden. Wie wird die Firma weitergeführt und können die Familienangehörigen die Hypothek erhöhen, das Haus sanieren oder gar verkaufen? Für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit können selbstbestimmte Aufträge und Weisungen erteilt werden. Dies geschieht mit einem Vorsorgeauftrag, der entweder wie ein Testament handgeschrieben abgefasst oder aber mit Hilfe eines Rechtsanwaltes öffentlich beurkundet wird. Der Samariterverein Einsiedeln und die beiden Referenten freuen sich auf viele Interessierte an diesem Vortragsabend im Hotel Drei Könige, Saal Balthasar, am Dienstagabend, 29. Oktober, Beginn 19.30 Uhr. Eintritt frei. Weitere Informationen erfahren Sie im Inserat.

www.samariter-einsiedeln.ch»

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