CVP will per Initiative die Verbände an die kurze Leine nehmen
CVP-Kantonsrat Sandro Patierno will, dass sich die Regierung für die Abschaffung der Verbandsbeschwerde stark macht.
JÜRG AUF DER MAUR
Die wiederholte Sperrung des Axen, aber auch andere Beschwerden gegen grössere Bauvorhaben im Kanton Schwyz haben Folgen. CVP-Kantonsrat Sandro Patierno hat genug. Er hat eine Motion eingereicht, um die Umweltverbände bremsen zu können. Die Motion verlangt, dass die Schwyzer Regierung sich in Bern dafür einsetzt, dass das Verbandsbeschwerderecht eingeschränkt, respektive sogar abgeschafft wird. Stimmt der Kantonsrat der Motion zu, muss die Regierung aktiv werden.
Abgeschafft werden soll dieses Recht der Umweltverbände, wenn es um Bauprojekte von nationalem Interesse geht. Patierno erwähnt konkret etwa als Beispiele den Nationalstrassenbau oder die Konzessionierung und die Bewilligung von Wasserkraftwerken.
Patierno hat die Motion alleine eingereicht. Mitunterzeichner gibt es nicht. Er fühlt sich aber von seiner Partei durchaus getragen. «Wir hatten kürzlich eine Fraktionssitzung. Ich hatte sehr gute Rückmeldungen.» Er ist überzeugt, dass die Mehrheit der CVP-Fraktion hinter dem Anliegen steht. Die vorgesehenen Rechtsmittel, also die Verbandsbeschwerde, würden «auf Kosten der Bevölkerung, des Schutzes von Menschenleben und der Umwelt sowie gegen den klaren Volkswillen durch die Umweltverbände aufs Äusserste ausgereizt», ist der Schwyzer Kantonsrat überzeugt. Diesem «Missbrauch» sei ein Riegel vorauszuschieben. Mit der Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts werde die Rechtsstaatlichkeit keineswegs eingeschränkt, findet Patierno. Grund: Die Bewilligungsinstanz müsse das Recht, inklusive des Umweltrechts, «von Amtes wegen anwenden».
Mit seinem Vorstoss trifft Patierno mitten in eine Debatte, die im eidgenössischen Parlament bereits im Gange ist. CVP-Nationalrat Matthias Bregy forderte im Frühling 2019 eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts.
Der Umweltrat fürchtet die neueste Attacke nicht Der Schwyzer Umweltrat reagiert in einer ersten Stellungnahme gelassen auf den jüngsten politischen Vorstoss gegen das Verbandsbeschwerderecht. «Die Volksinitiative ‹Schluss mit der Verhinderungspolitik – mehr Wachstum für die Schweiz› – wurde in der Volksabstimmung vom 20. November 2008 mit 66 Prozent abgelehnt», erinnert sich Michael Erhardt vom Schwyzer Umweltrat.
Auch im Kanton Schwyz sei diese Initiative klar abgelehnt worden. «Die Ablehnungshaltung seitens des Schweizer Volkes dürfte heute noch ausgeprägter sein», vermutet Erhardt. Der Umweltrat sehe dieser Motion «gelassen entgegen».
Verbandsbeschwerderecht
adm. Das Verbandsbeschwerderecht ist immer wieder umstritten. Das Schweizer Recht gibt nämlich Natur-, Heimatund Umweltschutzorganisationen unter bestimmten Bedingungen Beschwerderecht gegen Bauprojekte. Die rechtliche Basis bilden das Bundesgesetz über den Umweltschutz, also das Umweltschutzgesetz, und das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz.
Voraussetzungen sind, dass ein beschwerdeberechtigter Verband seit zehn Jahren national tätig ist. Bei Beschwerden nach Umweltschutzgesetz muss das angefochtene Projekt der Umweltschutzverträglichkeitsprüfung unterstehen (unter anderem etwa mehr als 500 Parkplätze oder 7500 Quadratmeter Ladenfläche). 2008 verwarf das Volk mit 66 Prozent Nein-Stimmen Beschränkungen des Verbandsbeschwerderechts.