Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden vom 17. Mai 2020
Bezirk Einsiedeln Bezirksrat
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Ankündigung der
gemäss § 19 Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Schwyz vom 15.10.1970: Am Sonntag, 17. Mai 2020, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden die Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden statt. Im Bezirk Einsiedeln sind folgende Behörden zu bestellen:
■ Bezirksammann (Amtsdauer: 2 Jahre)
■ Bezirksstatthalter (Amtsdauer: 4 Jahre)
■ Säckelmeister (Amtsdauer: 2 Jahre)
■ 3 Mitglieder des Bezirksrats (Amtsdauer: 4 Jahre)
■ Landschreiber (Amtsdauer 4 Jahre)
■ 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (Amtsdauer 2 Jahre)
■ Bezirksgerichtspräsidium (Amtsdauer 4 Jahre)
■ 6 Mitglieder des Bezirksgerichts (Richter, Amtsdauer 4 Jahre)
■ Vermittler (Amtsdauer 4 Jahre)
■ Vermittler-Stellvertretung (Amtsdauer 4 Jahre)
■ Kantonsrichter (Amtsdauer 4 Jahre)
Termine
■ Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge auf der Bezirksverwaltung: Donnerstag, 12. März 2020, 09.00 Uhr
■ Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 21. Juni 2020 stattfinden. Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang: Mittwoch, 20. Mai 2020, 9.00 Uhr Einsiedeln, 28. Februar 2020