Bundesanwaltschaft eröffnet Strafverfahren
ml. Der Zwischenfall in Alpthal mit dem Abfeuern von Böllern zieht Folgen nach sich. Das Handeln der beiden jungen Männer bringt ihnen eine Strafanzeige ein, weil das Zünden der Knallkörper als ein Sprengstoffdelikt taxiert wird. Das Strafverfahren wird von der Bundesanwaltschaft eröffnet. Diese bestätigt, dass sie das am 3. August durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz eröffnete Strafverfahren übernommen habe: «Das Strafverfahren wird zurzeit gegen zwei Beschuldigte geführt wegen des Verdachts der Gefährdung durch Sprengstoffe oder giftige Gase in verbrecherischer Absicht», sagte David Venetz, Spezialist Kommunikation bei der Bundesanwaltschaft. Diese sei grundsätzlich immer dann zuständig, wenn es sich um Sprengstoffdelikte handle. «Wie immer gilt für alle Verfahrensbeteiligten die Unschuldsvermutung », betonte Venetz. Die beiden 19-jährigen Männer, die schwere Verletzungen erlitten haben und in ausserkantonale Spitäler geflogen worden sind, hätten eine Woche nach dem Nationalfeiertag das Spital wieder verlassen können, sagte David Mynall, Mediensprecher der Kantonspolizei Schwyz.