Bundesgericht stützt Kiesabbau durch die Kibag
Dass die Fristen für den Kiesabbau in Wangen-Nuolen und Tuggen verlängert wurden, ist rechtens.
HV. Nun hat das Bundesgericht entschieden: Die Beschwerde der direkten Anwohner gegen die Verlängerung des Kibag-Betriebs ist abgewiesen worden. Grundsätzlich stützt das Bundesgericht den Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts. Die Fristverlängerung für den Kiesabbau und damit auch der verzögerte Rückbau von Kieswerkanlage und Förderband in Nuolen sind rechtens.
Wie bereits das Verwaltungsgericht kommt nun auch das Bundesgericht zum Schluss, dass sich die Rahmenbedingungen für die Kibag nach dem Aus für die geplante Wohnsiedlung in Nuolen geändert hätten. Eine im Jahr 2015 gestoppte Überbauung sah 65 Häuser vor, wofür rund 23’600 Quadratmeter See hätten aufgeschüttet werden müssen. Der diesbezüglich rechtskräftige Zonenplan und der Gestaltungsplan waren deshalb in der vorliegenden Form nicht mehr umsetzbar. Seit 1920er-Jahren Kiesabbau
Bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2015 stellte das Bundesgericht diesen Sachverhalt fest und wies darauf hin, dass das Interesse der Kibag an der schnellen Beendigung des Kiesabbaus in Nuolen durch den Stopp entfallen könnte. Die erneute Verzögerung fällt laut dem Urteil angesichts der Gesamtdauer der Kiesausbeutung im Gebiet Nuolen während fast eines Jahrhunderts nicht ins Gewicht. In Nuolen baut die Kibag seit den 1920er-Jahren Kies ab. Dadurch sind auf dem ehemaligen Riedland zwei Buchten entstanden. In einer dieser Buchten befindet sich heute noch der Kiesverladehafen mit einer Förderbandanlage.
Zukunft nach wie vor offen Was in Nuolen See künftig passieren soll, ist weiterhin offen. Gemäss dem Projekt «Realisierung Zukunft Nuolen See» soll aber auch den Anforderungen einer wirkungsvollen Revitalisierung der Seeufer Rechnung getragen werden.
Was das Auffüllen der Kiesgruben betrifft, argumentierte die Kibag stets, dass auch bei einer Wiederauffüllung und Rekultivierung aus dem eingebrachten Deponiematerial Kies anfalle. Dieses müsse weiterhin mit dem Förderband zum Verladehafen transportiert werden. Ohne Fristverlängerung werde die Wiederauffüllung der Kiesgruben insgesamt infrage gestellt.
Bundesgerichtsurteil 1C_455/2019 vom 19. Juni 2020
Kieswerkanlage und Förderband der Kibag sind in Nuolen weiterhin in Betrieb. Foto: Archiv