Veröffentlicht am

Neue Unteriberger Nutzungsplanung hat lange und diffuse Vorgeschichte

Neue Unteriberger Nutzungsplanung hat lange und diffuse Vorgeschichte Neue Unteriberger Nutzungsplanung hat lange und diffuse Vorgeschichte

Die Gemeinde Unteriberg legt die Teilrevision der Nutzungsplanung öffentlich auf. Damit sollen auch die Naturgefahrenkarte und der Gewässerraumbedarf umgesetzt werden.

KONRAD SCHULER

Nach Durchführung der öffentlichen Mitwirkung, der kantonalen Vorprüfung, der öffentlichen Auflage und der Einsprachebehandlung hat die Gemeindeversammlung vom 21. April 2017 der Teilrevision ohne Wortmeldungen zugestimmt. An der Urnenabstimmung vom 21. Mai 2017 wurde die Teilrevision dann überraschend vom Souverän mit 350 Ja gegenüber 484 Nein abgelehnt. Da sowohl in der Mitwirkungsphase, während der öffentlichen Auflage als auch an der Gemeindeversammlung kein Widerspruch gegen die Teilrevision erhoben worden war, wurde vermutet, dass das kurz vor dem Urnengang gestreute anonyme Flugblatt Wirkung zeigte. Das anonyme Flugblatt richtete sich gegen die Verkleinerung des kleinen Grenzabstandes und gegen den Hochwasserschutz, welche bei Um-, An- und Erweiterungsbauten zu stark einschränken. Neu eigentümerverbindlich

Mit Beschluss vom 7. März 2014 hatte der Gemeinderat die Teilrevision der Nutzungsplanung eingeleitet für die Überführung der behördenverbindlichen Richtplanungen «Naturgefahrenkarten» und «Gewässerrauminventar» in die eigentümerverbindliche Nutzungsplanung. Der Gemeinderat legt nun also sozusagen die Teilrevision der Nutzungsplanung ein zweites Mal vor. Er hat beschlossen, dass die Festsetzung der Gefahrenzonen und Gewässerräume ohne die ursprünglich vorgesehene Reduktion des kleinen Grenzabstandes und ohne die Festsetzung einer Überbauungsziffer für Nebenbauten erfolgen soll. Die Reduktion des kleinen Grenzabstandes sowie die Neuregelung der Nebenbauten soll in einer nachfolgenden Teilrevision im Rahmen einer Gesamtschau erfolgen. Dank der Aufteilung der Vorlage kann die nun vorliegende Teilrevision auf das gesetzlich notwendige Minimum reduziert werden.

Die Teilrevision der Nutzungsplanung, umfassend den Zonenplan und das Baureglement, umfasst im Wesentlichen die Umsetzung der Naturgefahrenkarte und des Gewässerraumbedarfs, die als Auftrag aus dem Planungs- und Baugesetz respektive der Gesetzgebung des Bundes hervorgehen.

Neue Struktur des Zonenplans

Bei der Umsetzung der Naturgefahrenkarte gilt es Vorgaben des Regierungsrates zur kantonalen Naturgefahrenstrategie zu berücksichtigen. Gemäss diesen Vorgaben sind die Gefahrenzonen (rot, blau, gelb) über das gesamte Siedlungsgebiet darzustellen respektive festzulegen. Dies führt zur neuen Struktur des Zonenplans. Der neue Zonenplan-Teil Siedlung ist im Massstab 1:2500 und entspricht dem heutigen Zonenplan beziehungsweise den heutigen Teilzonenplänen, der neue Zonenplan-Teil Landschaft ist im Massstab 1:10’000, umfasst das ganze Gemeindegebiet mit Ausnahme des Teils Siedlung und entspricht dem heutigen Landwirtschaftszonenplan.

Zonenplan-Teil Siedlung Der Zonenplan-Teil Siedlung umfasst alle Bauzonen. Die Planausschnitte wurden erweitert, sodass die bisher separaten Teilzonenpläne Ochsenboden und Weglosen sowie die gesamte Intensiverholungszone Hochgütsch auf einem Planwerk ersichtlich sind. Neu besteht der Zonenplan-Teil Siedlung aus den Planausschnitten Dorf, Studen, Ochsenboden und Weglosen.

Neben den bisher dargestellten Planinhalten werden neu die Nichtbauzonen sowie die Gefahrenzonen und die neuen Gewässerbaulinien dargestellt. Die Gefahrenzonen «erhebliche Gefährdung – mittlere Gefährdung – geringe Gefährdung» sind als überlagernde Zonen rot, blau oder gelb schraffiert.

Zonenplan-Teil Landschaft Der Zonenplan-Teil Landschaft umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Die vier Planausschnitte des Zonenplan-Teils Siedlung werden nicht dargestellt. Neben der Landwirtschaftszone werden die Gefahrenzonen, die Gewässerbaulinien und das übrige Gemeindegebiet festgelegt. Der heute rechtskräftige Landwirtschaftszonenplan aus dem Jahre 1992 wird durch den vorliegenden Zonenplan-Teil Landschaft ersetzt. Diese Umsetzungen werden in der Teilrevision des Baureglementes verdeutlicht. Gewässerraumzonen festlegen

Entsprechend dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer werden die Kantone verpflichtet, den Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festzulegen, welcher erforderlich ist für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser und die Gewässernutzung. Die behördenverbindlichen Gewässerräume sollen für die Fliessgewässer innerhalb des Siedlungsgebiets ausgeschieden werden.

In der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Unteriberg soll die Festlegung der Gewässerräume im Bereich von rechtskräftigen Bauzonen mittels Gewässerbaulinien erfolgen. Die Gewässerbaulinien sind mit Nutzungsvorschriften zu koppeln. Die eingedolten Gewässer sind in der Gemeinde Unteriberg nicht vollständig erfasst. Auf die Eintragung der bekannten, eingedolten Gewässer im Zonenplan sowie auf die Festlegung von Gewässerbaulinien für diese bekannten, eingedolten Gewässer wird aufgrund der unvollständigen Erfassung der Eindolungen verzichtet.

Als Grundlage für die Festsetzung der Gewässerbaulinien dient die behördenverbindliche Gewässerraumlinie des Gewässerinventars der Gemeinde Unteriberg. Da Unteriberg nicht dicht überbaut ist, wird der Gewässerraum mit der ordentlichen Breite durchgehend festgelegt.

Vieles schon früher festgelegt

Entlang der Minster und des Nidlaubachs werden die Gewässerbaulinien auf der Grundlage der Hochwasserschutz-Projekte Minster und Nidlaubach festgelegt. Die rechtskräftige Gewässerbaulinie im Gebiet der Deponie Lehweid wird übernommen. Die rechtskräftigen Gewässerraumzonen Studen und Eigen werden unverändert übernommen. In der Weglosen wurden die Gewässerraumzone und die Gewässerbaulinie deckungsgleich gemacht. Die Gewässerbaulinie entlang der Sihl im Gebiet Ochsenboden basiert auf dem Hochwasserschutzkonzept «Sihl in Studen».

Der Gewässerraum entlang der Sihl in Studen wird basierend auf dem Hochwasserschutzkonzept mit einer Breite von 42 Metern ausgeschieden. Die Gewässerbaulinie der Waag im Ortsteil Waag verläuft entlang dem wasserabgewandten Böschungsfuss des Schutzdamms. Entlang des Haldelibächleins in Studen wird beidseitig des Fliessgewässers eine Gewässerbaulinie festgelegt. Im Gebiet des Golfplatzes Ochsenboden werden für die künstlich angelegten Gewässerläufe keine Gewässerbaulinien ausgeschieden. Interessante Details zu finden

Im Planungsbericht sind im Abschnitt Verzichts- und Festlegungsinformationen hochinteressante Details zu finden. So steht beispielsweise bei einem Fliessgewässer im oberen Nidlau, beim Stöckbächli im Paradiesli oder beim Tripolibächli in Studen: «Das Fliessgewässer ist in diesem Abschnitt eingedolt. Die Lage der Eindolung ist unbekannt. » Beim Entwässerungsgraben Campingplatz ist zu lesen: «Das Gewässer im Areal des Campingplatzes ist eine Drainage, welche nicht als Fliessgewässer angesehen wird.» Steinschlag schränkt Nutzung ein In Bereichen mit kleinteiligen Parzellenstrukturen werden innerhalb der Bauzonen die Gefahrenzonen an die Parzellenstrukturen angeglichen. Die einzelnen Gefahrenprozesse, die Restgefährdungsbereiche sowie der Gefahrenhinweisbereich werden im Zonenplan nicht abgebildet.

Im Gebiet Baumeli besteht gemäss rechtskräftigem Zonenplan eine Nutzungseinschränkung bezüglich Steinschlag. Zwischen der Waagtalstrasse und dieser Abstandslinie, die 45 Meter ab östlichem Strassenrand liegt, sind Gebäude mit Arbeitsplätzen gestattet. Hinter dieser Abstandslinie sind nur Lagerräume zulässig. Lagerräume müssen gemäss Eintrag im Zonenplan zusätzlich einen Abstand zur Felswand von mindestens 25 Meter aufweisen.

Entlang der Minster werden die Gewässerbaulinien auf der Grundlage des Hochwasserschutz-Projekts festgelegt.

Fotos: Konrad Schuler

Die bestehenden Nutzungseinschränkungen im Gebiet Baumeli bleiben weiterhin gültig.

In der Weglosen sind weiterhin motorsportliche Anlässe gestattet, die überlagernde Nutzungszone muss wegen der Anpassung der Parkplatzzone ebenfalls angepasst werden.

Bei vielen Eindolungen, wie auf dem Bild beim Stöckbächli an der Nidlaustrasse, wird auf eine Gewässerbaulinie verzichtet.

Share
LATEST NEWS