Teure Überholmanöver
Verkehrsrowdy muss ins Gefängnis
Das Kantonsgericht hat im Berufungsverfahren einen Entscheid des Bezirksgerichts March gestützt.
RUGGERO VERCELLONE
Der Lenker eines silbernen BMW mit italienischen Kontrollschildern hatte es am 16. Juli 2017 sehr eilig auf der A3 zwischen Bilten und Wädenswil. Leicht alkoholisiert und noch mit Spuren des vortägigen Kokainkonsums im Blut überholte er vorerst rechts auf dem Pannenstreifen mit rund 140 Kilometern pro Stunde mindestens 20 vor ihm fahrende Personenwagen. Kurze Zeit später überholte er auf einer Slalomfahrt weitere rund zehn vor ihm versetzt fahrende Fahrzeuge. Kurz danach befuhr er mit rund 170 Kilometern pro Stunde erneut den Pannenstreifen, um wiederum rund 20 Fahrzeuge zu überholen. Zwei weitere Fahrzeuge überholte er schliesslich erneut rechts.
Polizei filmte
Die rowdyhaften Überholmanöver wurden von Zeugen beobachtet und zum Teil durch zwei Polizeibeamte auch gefilmt. Der Lenker wurde verhaftet und für 37 Tage in Untersuchungshaft gesetzt.
Das Bezirksgericht March verurteilte 2018 den Verkehrsrowdy zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Sechs Monate davon muss er absitzen. Die Probezeit für den bedingt ausgesprochenen Teil der Freiheitsstrafe setzte das Bezirksgericht March auf drei Jahre.
Zudem brummte das Gericht dem Mann eine Busse von 100 Franken auf und widerrief eine früher bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 1350 Franken. Schliesslich wurde der Beschuldigte verpflichtet, Verfahrenskosten im Umfang von rund 28’000 Franken zu bezahlen. Vor dem Berufungsverfahren untergetaucht Diesen Urteilsspruch wollte der Beschuldigte nicht akzeptieren und zog den Fall vor das Kantonsgericht. Dort beantragte er eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Die Zeugen hätten stark übertrieben, und seine Überholmanöver seien nicht derart risikobehaftet gewesen, wie sie die Vorinstanz beurteilt habe. Als die Berufungsverhandlung vor dem Kantonsgericht stattfand, war der fehlbare Lenker aber untergetaucht. Das Kantonsgericht liess keines der Argumente des Verteidigers gelten, sprach in seinem Urteil von einer rowdyhaften Fahrt, die als mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln taxiert werden müsse. Mit seinen Manövern habe der Lenker wissentlich in Kauf genommen, andere Verkehrsteilnehmer zu verletzen oder zu töten.
Das Kantonsgericht bestätigte das Märchler Urteil und brummte dem Beschuldigten auch die Kosten des Berufungsverfahrens von 3500 Franken auf.