Kitas erhalten finanzielle Hilfe
Schwyzer Betreuungsinstitutionen setzen sich für Eltern ein
Nun erhalten auch die Kindertagesstätten Unterstützung: Der Bundesrat verpflichtet die Kantone, den Kitas Finanzhilfe für die Beiträge zu gewähren, die ihnen vom 17. März bis zum 17. Juni entgangen sind. Der Bund übernimmt einen Drittel der Kosten.
MAGNUS LEIBUNDGUT
Die Wogen gingen hoch hierzulande: Schwyz sei einer der letzten Kantone, der noch kein Rettungspaket für die Kitas geschnürt habe, schreiben 38 Schwyzer Betreuungsinstitutionen in einer Medienmitteilung: «Sollte sich der Kanton nicht an einem Rettungspaket beteiligen, gehen zudem die vom Bund zugesicherten Beträge an unserem Kanton, und damit an den Eltern und den Betreuungsinstitutionen vorbei.» Diese stellten einen Antrag an die Schwyzer Regierung um eine kantonale Regelung zur Übernahme der Elternbeiträge der nicht beanspruchten Betreuungsplätze und der Leistung einer Ausfallsentschädigung an Betreuungsinstitutionen.
«Wir setzen uns für Schwyzer Eltern ein», teilen die Kitas mit: «Denn Eltern, die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, stehen im Regen da.» Man könne meinen, die familienergänzende Betreuung sei von der Corona- Krise nicht betroffen, ja man gehe schon fast wieder zur Normalität über.
«Absolute Ungerechtigkeit»
«Davon ist man weit entfernt», konstatieren die 38 Betreuungsinstitutionen: «Eltern bezahlen wohlwollend die Beiträge, obwohl sie dazu angehalten wurden, ihre Kinder zu Hause zu betreuen.» Das sei eine absolute Ungerechtigkeit, monieren die Kitas: «Der Kanton soll daher dafür sorgen, dass Eltern einen angemessenen Betrag dieser Kosten zurückerstattet bekommen.» Die familienergänzende Betreuung sei dementsprechend abhängig vom Wohlwollen der Eltern: «Der Personalaufwand mit all den Vorlagen, die der Kanton herausgegeben hat, steht in keinem Verhältnis zum Betreuungsausfall. » Zudem sei mit einem markanten Einbruch in der Nachfrage zu rechnen, konstatieren die Institutionen: Denn bekanntlich reagiere der Betreuungsmarkt mit Verzögerung auf eine wirtschaftliche Rezession.
«Die bereits auf finanziell schwacher Basis stehenden Kindertagesstätten stehen vor grossen Herausforderungen», heisst es in der Medienmitteilung: Die Institutionen für familienergänzende Betreuung des Kantons Schwyz reichen deshalb im Namen der Eltern ein Gesuch um Unterstützung für diese fehlenden Elternbeiträge ein.
«Es besteht die Hoffnung, dass möglichst wenig Eltern die Plätze aus existenziellen Gründen künden und somit die Angebote weiterhin in Anspruch nehmen », schreiben die Kitas: Dieses Gesuch untermauere auch die bereits eingereichten Anfragen von Kantonsräten sowie des Verbandes Schwyzer Gemeinden und Bezirke. Regierungsrat wollte abwarten
In der Tat hat bereits Paul Schnüriger eine Kleine Anfrage eingereicht (siehe EA 39 vom 19. Mai): Der CVP-Kantonsrat aus Rothenthurm kritisierte das Schwyzer Bildungsdepartement wegen eines Schreibens, in dem dieses den Eltern empfohlen hatte, sich beim Sozialamt der Gemeinde, bei der Winterhilfe oder bei der Glückskette zu melden – falls die Bezahlung der Kita zu finanziellen Schwierigkeiten führen sollte.
In der Antwort der Schwyzer Regierung hiess es, das Bildungsdepartement warte in Sachen Unterstützung von Kitas die entsprechende Bundesverordnung ab. Danach werde der Regierungsrat prüfen, in welchem Umfang sich der Kanton Schwyz daran beteiligen werde.
Am Mittwoch hat nun der Bund die Formalitäten für Kita- Subventionen festgelegt: Er hat die Eckwerte der Verordnung bekannt gegeben, die während sechs Monaten bis im Herbst gelten soll. Das Parlament hat einen Kredit von 65 Millionen Franken bewilligt. Kanton richtet Finanzhilfe aus
Demnach können Kindertagesstätten rückwirkend Gesuche für Ausfallentschädigungen einreichen. Der Vollzug obliegt den Kantonen: Sie entscheiden über die Gesuche und richten die Finanzhilfen aus. Die Ausfallentschädigungen decken die Elternbeiträge für Kinder, die in der Zeit vom 17. März bis 17. Juni nicht betreut wurden.
Die Institutionen müssen den Eltern bereits bezahlte Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen zurückerstatten. Die Ausfallentschädigung deckt 100 Prozent der entgangenen Betreuungsbeiträge der Eltern. Die Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung hatte das Parlament in der ausserordentlichen Session verlangt. Der Bundesrat wollte zunächst keine Subventionen sprechen, weil er diese Aufgabe bei den Kantonen verortete.
Ziel des Parlaments ist es, Schliessungen und Konkurse der Institutionen möglichst zu verhindern, damit das Betreuungsangebot den Eltern und der Wirtschaft nach der Corona-Krise im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen wird.