Nicht zum Nachteil der Schüler
Erziehungsrat erlässt Sonderregelungen für die Volksschulstufe
Die Auswirkungen der Corona-Krise sollen nicht zum Nachteil der Schüler gereichen. Repetitionen sollen möglichst vermieden werden.
(ER/i) Aufgrund der Corona-Pandemie führen die Volksschulen des Kantons Schwyz seit dem am 13. März erlassenen Verbot von Präsenzunterricht Fernunterricht durch. Als Folge dieser Massnahme hat der Erziehungsrat Sonderbestimmungen bezüglich Unterricht, Leistungsmessungen, Promotion und Zeugnisse erlassen.
Gemäss den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wird das Schuljahr 2019/2020 als vollwertiges Schuljahr angerechnet und es werden weder Ferien gekürzt, noch die Schulzeit verlängert. Hingegen wird auf die Durchführung der jährlichen Leistungsmessungen «Klassencockpit» in der 4. Klasse der Primarstufe und «Stellwerk 8 und 9» in den 2. und 3. Klassen der Sekundarstufe I ersatzlos verzichtet, beziehungsweise es ist auch keine Nachholung derselben vorgesehen.
Regelungen bezüglich Lehrplan und Zeugnisse Der Lehrplan wird nicht eingeschränkt. Allfällige aufgrund des Fernunterrichts entstandene Kompetenzlücken sollen dank der Ausrichtung des Lehrplans auf Zyklen zu einem späteren Zeitpunkt aufgearbeitet werden. Zur Unterstützung solcher Bestrebungen können die Schulen im ersten Semester des kommenden Schuljahres zusätzliche Ressourcen für den Unterricht in den Bereichen «Integrative Förderung» und «Deutsch als Zweitsprache » beantragen.
Falls der Präsenzunterricht wie vom Bund in Aussicht gestellt vor dem 18. Mai wieder aufgenommen werden kann, so ist vorgesehen, das Zeugnis des Schuljahres 2019/2020 als Jahreszeugnis auszustellen. Dabei sollen alle Beurteilungsanlässe des ersten und zweiten Semesters die Grundlage für die Setzung der Zeugnisnoten sowie die Beurteilung des Verhaltens bilden. Zudem wird das Zeugnis mit einem Vermerk ergänzt, dass der Präsenzunterricht aufgrund der Corona-Pandemie während x Wochen eingestellt war und daher ein Jahreszeugnis ausgestellt wird.
Bezüglich Promotion, Übertritte und Umstufungen gilt der Grundsatz,dassdieSteignormen für das Schuljahr 2019/2020 ausser Kraft gesetzt werden. Am Ende des Schuljahres erfolgt somit für alle Schülerinnen und Schüler die Promotion (ins nächste Schuljahr). Rückstellungen beziehungsweise Repetitionen sollen auf Fälle beschränkt werden, die mit einer Empfehlung durch die Abteilung Schulpsychologie begleitet sind und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass kein Kind/Jugendlicher bloss aufgrund der Corona-Pandemie einen Nachteil in Kauf zu nehmen hat.
Vorderhand noch ausstehend sind Entscheide bezüglich der Auswirkungen auf die Gymnasien. Sobald seitens EDK und Bund entsprechende Grundsatzentscheide gefällt sind, wird der Erziehungsrat die kantonale Umsetzung beschliessen.