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«Die Corona-Krise führt zu einer Rezession»

«Die Corona-Krise führt  zu einer Rezession» «Die Corona-Krise führt  zu einer Rezession»

Dank Reorganisationen innerhalb des Amts für Arbeit werden derzeit alle Kräfte auf die Abwicklung der Kurzarbeitsentschädigung gelegt. Hubert Helbling, Vorsteher des Amts für Arbeit, informierte, dass aktuell gegen 3000 Anträge für Kurzarbeitsentschädigung eingegangen sind.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Bis zu 3000 Anträge für Kurzarbeitsentschädigung verzeichnet das Schwyzer Amt für Arbeit. «Das hatten wir noch nie», sagt dessen Vorsteher Hubert Helbling: «Und es können noch mehr dazukommen – wie viel, ist noch ungewiss.» Ziel sei es, dass die gesuchstellenden KMU die Bewilligung und die anschliessende Abrechnung möglichst rasch verfügt erhalten. Die kantonalen Arbeitsmarktbehörden seien derzeit auch in engem Austausch mit dem Seco, um die Abwicklung der Kurzarbeit weiter zu vereinfachen.

Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wurde aufgehoben. Eine Karenzfrist gibt es ebenfalls nicht mehr. Neu wurde die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit von drei auf sechs Monate verlängert. So soll die Anzahl Gesuche möglichst tief gehalten und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Gespräch mit RAV telefonisch

Nebst der Ausweitung auf diverse Anspruchspersonen, die bisher von der Kurzarbeitsentschädigung ausgeschlossen waren, wurden auch die «arbeitgeberähnlichen Angestellten» (Beispiel der Gesellschafter) neu geregelt: Diese erhalten 3320 Franken netto für eine Vollzeitstelle.

Infolge der Corona-Krise werde der Zustrom auf die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Lachen und Goldau stärker, beobachtet Helbling: «Wegen des Coronavirus gibt es eine Kontaktsperre. Die Beratung findet ausschliesslich telefonisch statt.» Dass die Zahl der Arbeitslosen spürbar ansteige, habe auch damit zu tun, dass für Stellensuchende Kurse, Praktika oder eine vorübergehende Beschäftigung auf dem zweiten Arbeitsmarkt wegen des Coronavirus entfallen würden. «Aber es melden sich viele an, die gerade auch wegen der Krise entlassen wurden oder die kurz vor der Krise erhaltene Stelle nicht mehr antreten können», führt Helbling aus.

Arbeitslose müssen sich zwar nach wie vor um Arbeit bemühen, aber den Nachweis dem RAV erst nach der Krise vorweisen. Das ist eine Massnahme, die der Bundesrat beschlossen hat, um Arbeitslose und die kantonalen Behörden zu entlasten. Ausserdem wird bezüglich der Anzahl Arbeitsbemühungen individuell Rücksicht genommen.

«Gigantisches Loch in Kasse»

Wer neu arbeitslos wird, hat ein erstes Beratungsgespräch mit dem RAV telefonisch – innerhalb von dreissig Tagen nach der Anmeldung. Zudem erhalten alle Personen, die derzeit Unterstützung der Arbeitslosenversicherung beziehen, 120 «Krisentaggelder » zusätzlich.

Damit will man vermeiden, dass Arbeitslose mitten in der Corona-Krise ausgesteuert werden. Die Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld wird um zwei Jahre verlängert. Naturgemäss werde die Corona-Krise ein gigantisches Loch in die Arbeitslosenkasse reissen, konstatiert Helbling: «Allerdings war die Arbeitslosenversicherung Ende 2019 schuldenfrei und ist durchaus gut aufgestellt.» Die Stellenmeldepflicht wird vorläufig aufgehoben. Normalerweise müssen Unternehmen aus Branchen, in denen die Arbeitslosigkeit besonders hoch ist, ihre offenen Stellen zuerst den RAV melden. Erst nach fünf Tagen dürfen sie die Jobs öffentlich ausschreiben. Ziel ist es, dass inländische Stellensuchende dadurch einen Vorsprung erhalten.

Mit der Aufhebung dieser Bestimmung soll nun in der Corona- Krise die Rekrutierung von neuem Personal erleichtert werden – vor allem im Gesundheitswesen, in der Pharmabranche, in der Landwirtschaft oder der Logistik.

Schwere Folgen für Wirtschaft Freie Stellen gebe es aktuell vor allem in der Industrie, im Baugewerbe und im Dienstleistungssektor, sagt Helbling: «Nicht alle, die jetzt wegen der Corona-Krise ihren Job verlieren, werden unmittelbar nach der Corona-Krise wieder in der Wirtschaft Fuss fassen können.» Aber die Wirtschaft werde sich früher oder später zweifellos wieder erholen.

Die jetzige Wirtschaftskrise sei beispiellos, weil sie nicht aufgrund eines strukturellen Problems innerhalb der Wirtschaft an sich erfolge, wie zum Beispiel die Finanzkrise im Jahr 2008, sondern von aussen implementiert werde. «Die Corona- Krise führt zu einer Strukturschwächung der Wirtschaft und schliesslich zu einer Rezession – zumindest in diesem Jahr», stellt Helbling fest.

Hubert Helbling, Vorsteher des Amts für Arbeit, schildert die Folgen der Corona-Krise für die Schwyzer Wirtschaft.

Foto: zvg

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