21 Schwyzer Strafverfahren wegen Pornografie
Wenn Jugendliche und Kinder pornografische oder rassistische Inhalte austauschen, kann dies zu einem Verfahren führen.
ANDREAS SEEHOLZER
Jugendliche verbringen an jedem Werktag durchschnittlich zwei Stunden und 30 Minuten im Internet. Dabei werden in den sozialen Medien manchmal auch Inhalte ausgetauscht, die gegen das Gesetz verstossen. So beispielsweise, wenn diese Inhalte pornografisches oder rassistisches Material enthalten. Im Kanton Schwyz seien von der Jugendanwaltschaft diesbezüglich im vergangenen Jahr 21 Verfahren wegen Verstosses gegen Art. 197 StGB (Pornografie) geführt und 20 abgeschlossen worden. Dies teilt der Leitende Jugendanwalt, Sandro Stettler, mit. In den beiden Jahren davor wurden jeweils sieben Verfahren geführt und auch abgeschlossen. Auch wenn die Zahlen 2019 etwas höher ausfielen, könne nicht von einer «besorgniserregenden Zunahme» gesprochen werden, sagt Stettler. Grundsätzlich sieht er in den letzten Jahren keine grosse Veränderung. «Relevant für die Anzahl an Fällen ist in Bezug auf den Straftatbestand der Pornografie das Anzeigeverhalten der betroffenen Personen.» Zudem sei zu beachten, dass bei den meisten Fällen kein eigentliches «kriminelles Verhalten» vorhanden sei.
Ein Schüler wird belästigt
Im Bezirk Schwyz ist es im vergangenen Jahr zu so einem Fall gekommen, sagt die Rektorin der Bezirksschulen Schwyz, Christa Wehrli. In einem Klassen-Chat haben 12- bis 16-jährige Jugendliche pornografische Inhalte ausgetauscht. Kenntnis erhalten hat die Schulleitung davon, weil sich einer der Schüler gemeldet hatte. Die Schulleitung fragte den Schüler, ob er sein Handy offenlege. «So erhielten wir Einsicht und sahen, was verschickt wurde», so Wehrli.
Zusammen mit einer Fachperson der Polizei wurde entschieden, dass der Fall weiterverfolgt wird. Schliesslich wurde der Jugendanwalt eingeschaltet. Dieser entschied, dass ein Verfahren eröffnet wird. Wehrli sagt, dass die Schule reagieren müsse, wenn solche Inhalte während der Schulzeit verschickt werden.
Generell sei es aber wichtig, festzuhalten, dass die Verwendung des Handys in der Aufsichtspflicht der Eltern liege. Jugendanwalt Sandro Stettler sagt, dass es wichtig sei, die Jugendlichen für die Thematik zu sensibilisieren, was die Kantonspolizei schon seit Jahren im Rahmen ihrer Präventionsarbeit umsetze. Die Thematik wird durch die Polizei flächendeckend in polizeilichen Präventionslektionen in den 5. Primarschulklassen sowie im 7. Schuljahr zielgruppengerecht und dem Alter entsprechend vermittelt. Ebenfalls werden den Erziehungsberechtigten der Oberstufenschüler die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich Pornografie anlässlich der polizeilichen Elternabende erläutert. Zudem wird ergänzendes Broschürenmaterial abgegeben.
Eltern stehen in der Pflicht Letztendlich ist es aber die Aufgabe der Eltern, ihr Kind zu einer eigenständigen und selbstbewussten Persönlichkeit werden zu lassen, die sich auch im Netz mit einem gesunden Misstrauen bewegt und für sich und andere Verantwortung trägt. Eltern finden dazu Informationen auf dem Portal eltern.ch.
Auf der Homepage eltern.ch heisst es: «Sollten Ihre Kinder die im Internet kursierenden Bilder oder Filme gesehen haben, ist es sicher wichtig, dass Sie mit ihnen darüber und über die Gefühle, die solche Bilder und Filme auslösen – bei den Kindern und bei Ihnen selbst – sprechen. So erfahren Kinder auch, dass sie mit ihren Gefühlen nicht allein sind.» Ein vernünftiger Umgang mit dem Handy könne gelernt werden. «Dazu braucht es Informationen und das Grenzensetzen von den Eltern.»
Inhalte austauschen, die gegen das Gesetz verstossen: Jugendliche surfen im Internet.
Foto: zvg