Grünes Licht im Kobiboden
Aus den Verhandlungen des Bezirksrates, Sitzung vom 20. Februar 2020 (Teil 2)
Mit der Genehmigung durch den Regierungsrat verfügt die Gewerbe- und Industriezone Kobiboden über einen rechtskräftigen Gestaltungsplan. Der Bezirk erhofft sich davon neue Arbeitsplätze.
BEZIRK EINSIEDELN
Der Gestaltungsplan für den Kobiboden wurde nach dem Erlass durch den Bezirksrat nun auch vom Regierungsrat genehmigt. Der Kobiboden ist eine der letzten freien Flächen in der Gewerbe- und Industriezone und daher für die weitere wirtschaftliche Entwicklung Einsiedelns bedeutsam. Verschiedene Firmen warten darauf, auf dem Kobiboden ihre Ausbaupläne realisieren zu können. Der Weg dazu ist nun frei und Baugesuche können eingereicht werden. Gebiet mit viel Spielraum in der Gestaltung Für die Überbauung des Kobibodens erarbeiteten die Gesuchsteller einen Gestaltungsplan, der nun am 11. Februar 2020 durch den Regierungsrat genehmigt wurde. «Für die weitere Entwicklung des Einsiedler Gewerbes stellt dies ein wichtiger Meilenstein dar», äussert sich Bezirksstatthalter Hanspeter Egli erfreut. «Es darf damit gerechnet werden, dass viele neue Arbeitsplätze auf dem Areal angesiedelt werden können.» Gestaltungspläne sind immer dann angezeigt, wenn gegenüber der Normalbauweise eine bessere Nutzung und Gestaltung des Gebietes sowie ein Mehrwert für die Öffentlichkeit generiert werden kann. Die öffentlichen Interessen müssen dabei jedoch stets geschützt werden. Für das Gebiet Kobiboden, bereits jetzt durch stark unterschiedliche Baukörper geprägt, weisen die Vorgaben der Sonderbauvorschriften grosse gestalterische Spielräume auf, die von den Gewerbetreibenden ihren Bedürfnissen entsprechend genutzt werden können. Den erhöhten Anforderungen zum Schutz vor Hochwasser durch den Steig- und den Rotenbach konnte nach einer Überarbeitung des Gestaltungsplanes ebenfalls entsprochen werden.
Aufteilung der Baufelder gemäss Projektwünschen Die Aufteilung der Baufelder wurde anhand der bestehenden Grenzen der Grundstücke und entsprechend den Projekten der Grundstücksbesitzer und Baurechtnehmer geplant. Durch das Planungsareal zieht ein öffentliches Fussund Radwegnetz, ein kleiner Begegnungsplatz zur Erholung wird ebenfalls realisiert. Offengelegt wird auch ein Stück des eingedolten Steigbaches. Dabei wird der heute vorgeschriebene Raum von insgesamt elf Metern für das Fliessgewässer ausgeschieden und naturnah mit einheimischen Pflanzen gestaltet. Damit eine künftige Bebauung des Areals nicht erschwert wird, wird der Bach leicht verlegt.
Eine Anpassung des Nutzungskonzeptes zu den äusseren Grenzen hin erübrigt sich, weil das ganze Areal von gewerblich genutzten Parzellen umgeben ist. Die weiter im Nordwesten gelegenen Wohnungen und die Reithalle werden durch einen langen, zusammenhängenden Baukörper vor Immissionen der Gewerbezone geschützt. Erschliessung des Kobibodens
Künftig sollen die bestehenden Teilstücke der Kobibodenstrasse miteinander verbunden werden, sodass eine durchgängige Strasse zwischen der Zürichund der Schnabelsbergstrasse entsteht. Sämtliche Baufelder werden direkt ab der Kobibodenstrasse oder durch ein östlich abzweigendes Strassenstück erschlossen. Geändertes Prozedere bei der Wahl des Bezirksstatthalters Für die Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden vom 17. Mai 2020 ergibt sich durch das neue Gemeindeorganisationsgesetz (in Kraft seit 30.6.2018) eine Änderung in Bezug auf die Wahl des Bezirksstatthalters. Bis anhin wurde der Bezirksstatthalter durch die Volkswahl bestimmt, auf eine Amtsdauer von nur zwei Jahren. Die Funktion des Bezirksstatthalters wird es weiterhin geben, neu wird dieser aber aus dem Kreis der für vier Jahre gewählten Bezirksräte bestimmt. Der Bezirksrat konstituiert sich selbst im Bezug auf diese Funktion. Bei den anstehenden Erneuerungswahlen werden 4 Bezirksräte, der Säckelmeister und der Bezirksammann gewählt.
Die Präsidialkommission, das sogenannte Büro des Bezirksrats, wird es ebenfalls weiterhin geben. Die Kommission besteht aus Bezirksammann, Bezirksstatthalter, Säckelmeister und Landschreiber. Gemäss Gemeindeorganisationsgesetz kann dieser Kommission die Vorbereitung einzelner Geschäfte übertragen werden. Ihre Aufgabe im Bezirk Einsiedeln ist es, die Bezirksratssitzungen vorzubereiten, Geschäfte strategisch auszurichten und ressortübergreifend zu koordinieren. Die Kommission nimmt weitere Aufgaben im Controlling und im Personalwesen wahr.