Die Kinderzulagen im Fokus
Eine Kleine Anfrage im Schwyzer Kantonsrat thematisiert die Entwicklung des Reservefonds
Kantonsräte stellen die Frage, ob sich der Stand des Reservefonds für die Kinderzulagen gemäss den damaligen Planungszahlen entwickelt hat, die als Grundlage für die parlamentarische Bearbeitung vorgelegt wurden.
MAGNUS LEIBUNDGUT
Auf Antrag des Regierungsrats hat der Kantonsrat am 19. Oktober 2016 im Kanton Schwyz die Kinder- und Ausbildungszulagen per 1. Januar 2017 um je 10 Franken erhöht und den Beitragssatz für die Arbeitgeber auf 1,4 Prozent gesenkt.
«Diese Anpassungen erfolgten unter anderem, weil sich der Reservesatz über der gesetzlichen Bandbreite von 50 Prozent eines durchschnittlichen Jahresaufwandes befand und somit für den Regierungsrat ein gesetzlicher Handlungsbedarf bestand», schreiben die Kantonsräte Markus Ming (GLP, Steinen), Pia Isler (CVP, Feusisberg) und Franz-Xaver Risi (CVP, Lachen) in einer Kleinen Anfrage.
«Berechnungsgundlage fehlt»
Heute stelle sich die Frage, ob sich der Stand des Reservefonds gemäss den damaligen Planungszahlen entwickelt habe, die als Grundlage für die parlamentarische Bearbeitung vorgelegt wurden, teilen die Räte mit: «Geplant war, dass der Reservesatz im Verlauf des Jahres 2021 unter die Grenze von 50 Prozent sinken wird und im Jahr 2026 die untere Grenze von 20 Prozent erreicht.» In den Erläuterungsberichten zu den beiden Vernehmlassungsvorlagen für die Umsetzung der Steuervorlage 17 vom 12. April 2018 habe der Regierungsrat mit Blick auf die damals diskutierten Bundesvorgaben erklärt, die erforderliche Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen sei für den Kanton Schwyz finanzierbar.
«In den Ausführungen legte der Regierungsrat weiter dar, es müsse dafür mit keiner Erhöhung der Beitragssätze der Arbeitgeber auf die nächsten Jahre gerechnet werden», betonen die Kantonsräte: Die Berechnungsgrundlage dieser Aussage habe die Regierung jedoch nie im Detail offengelegt.
«Wir möchten nachvollziehen können, wie der Regierungsrat zu der damaligen Einschätzung der Finanzierbarkeit dieser Erhöhung aus den Reserven kam und welche Entwicklung des Reservefonds er damals vorsah», führen die Räte aus.
Die Entwicklung offenlegen
Die drei Kantonsräte bitten den Schwyzer Regierungsrat, die Planungszahlen für die Anpassung der Kinderzulagen ab dem 1. Januar 2017 den zwischenzeitlich vorliegenden Jahresergebnissen ab dem Jahr 2015 und den bereits bekannten Budgetzahlen der Folgejahre gegenüberzustellen.
Es seien der jeweilige Stand des Reservefonds sowie die Entwicklung des Aufwands in diesen Jahren aufzulisten. «Die detaillierte Berechnung und die geplante Entwicklung des Reservefonds der vorgesehenen Erhöhung der Kinderund Ausbildungszulagen um je 10 Franken sind offenzulegen », fordern die Parlamentarier.