SP fordert Änderungen bei den Einbürgerungen
Vi. Obwohl der 1968 geborene italienische Staatsangehörige und seine Frau bereits seit 1989 in der Schweiz leben und die Integration in der Gemeinde und in die Arbeitswelt geglückt ist, verwehrte ihm die Einbürgerungsbehörde Arth die Schweizer Staatsbürgerschaft. In einem in der letzten Woche publizierten Urteil weist das Bundesgericht die Gemeinde Arth an, dem Mann das Gemeindebürgerrecht zu erteilen.
«Nicht alle haben den Mut und das Geld» «Dieses Beispiel zeigt einmal mehr auf, dass das Einbürgerungsverfahren im Kanton Schwyz überdacht werden muss», sagt SP-Sektionspräsident und Kantonsrat Jonathan Prelicz. «Diese Einbürgerungswilligen hatten den Mut und die finanziellen Möglichkeiten für den Gang an das Bundesgericht. Anderen Personen bleibt dieser Schritt verwehrt.» Die SP-Kantonsratsfraktion hat bereits im Jahr 2017 anhand der Interpellation «Wie wird im Kanton Schwyz eingebürgert?» auf einige Missstände rund um das Thema aufmerksam gemacht. Die Kosten für die Einbürgerungen sind je nach Wohnort sehr hoch. Für eine Familie mit zwei Kindern betragen sie mehrere tausend Franken. SP-Kantonalpräsident und Kantonsrat Andreas Marty ergänzt: «Es ist unverständlich, weshalb für eine erfolgreiche Einbürgerung innerhalb vom Kanton je nach Wohnort nach wie vor unterschiedliche Prüfungen absolviert werden müssen, aber auch wieso das Verfahren im Kanton Schwyz viel aufwendiger und komplizierter ist als in anderen Kantonen.» Vorstoss angekündigt
Die beiden Kantonsräte möchten diese Missstände angehen: «Wir erarbeiten zurzeit einen parlamentarischen Vorstoss, mit welchem wir die Missstände beheben wollen. Wir fordern die anderen Parteien dazu auf, gemeinsam für ein faireres Einbürgerungsverfahren zu sorgen.» Neben dem Erarbeiten des parlamentarischen Vorstosses prüft die SP zudem, ob das Einrichten einer unabhängigen Stelle zur Kontrolle der Rechtmässigkeit von Einbürgerungsentscheiden Sinn macht – damit in Zukunft auch Entscheide von finanzschwachen Personen rechtmässig sind.