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Im Strassenpoker mit dem Kanton liegen die Einsiedler wieder vorn

Im Strassenpoker mit dem Kanton liegen die Einsiedler wieder vorn Im Strassenpoker mit dem Kanton liegen die Einsiedler wieder vorn

Am 18. Dezember hat das Parlament die Karten neu gemischt: Es verpflichtet den Kanton, jede Gemeinde über eine Kantonsstrasse zu erschliessen.

VICTOR KÄLIN

Die Einigkeit sämtlicher neun Einsiedler Kantonsräte machte sich am 18. Dezember bezahlt: Deren beide Vorstösse wurden an der letzten Session des Jahres durch das Parlament angenommen (EA 100/19). Nun muss die Regierung zwei Vorlagen ausarbeiten, in denen sie aufzeigt, wie alle Gemeinden über das Kantonsstrassennetz erschlossen, respektive wie die Verbindungsstrassen (meistens Gemeinde- und Bezirksstrassen) durch den Kanton nicht mehr pauschal, sondern gewichtet subventioniert werden.

Erstunterzeichner Kantonsrat Reto Keller (FDP, Trachslau) freut sich über die Erheblicherklärung durch das Parlament. Die Zustimmung des Kantonsrates werde zwingend zu Veränderungen im Kantonsstrassennetz führen, erklärt Keller. Welche Strassen betroffen sein werden, kann allerdings auch er nicht voraussagen: «Diese Auslegeordnung dürfte meiner Meinung nach der Kanton zusammen mit den betroffenen Gemeinden vornehmen. » Allzu schnell erwartet er die Antwort der Regierung jedenfalls nicht: «Das dürfte spät im Jahr 2020 oder gar 2021 werden. » Alpthal betroffen

Die Regelung einer zwingenden Erschliessung der Gemeinden

Baudepartement

durch eine Kantonsstrasse kennen auch die Kantone Uri, St. Gallen, Bern oder Glarus. Im Kanton Schwyz werden immerhin sechs Gemeinden nicht über eine Kantonsstrasse erschlossen. Es sind dies Steinen, Illgau, Morschach, Riemenstalden, Innerthal und Alpthal.

Dass explizit Alpthal durch eine Kantonsstrasse erschlossen werden soll, freut auch den Einsiedler Bezirksrat. Dieser wehrte sich schon im Herbst 2018 gegen Pläne des Kantons, das Strassennetz neu aufzuteilen und zum Beispiel die Zürichstrasse an Einsiedeln abzutreten.

Für den Bezirksrat Einsiedeln ist die 2,4 Kilometer lange Zürichstrasse ganz klar «Bestandteil der Verbindung in den Bezirk Schwyz», da die Gemeinde Alpthal und das Brunni – notabene eine wichtige Tourismusregion – daran angeschlossen seien. Deshalb habe die Zürichstrasse «eindeutig einen Durchgangscharakter von kantonaler Bedeutung» und der Bezirksrat folgedessen kein Interesse an einer Übernahme. Im Gegenteil: In seinem damaligen Schreiben forderte der Bezirksrat den Kanton ein weiteres Mal auf, die Strasse bis und mit ins Alpthal zu übernehmen. Ein Jahr später, an der Session vom 18. Dezember, war die Mehrheit des Kantonsrates ebenfalls dieser Ansicht.

Einsiedeln doppelter Gewinner So dürfte es kommen, dass nicht nur die Zürichstrasse im Besitz des Kantons bleibt, sondern zusätzlich noch der Zubringer ins Alptal zum Kanton wechselt. Interessant wird die Klärung der Frage sein, welche Strasse im Dorf Einsiedeln der Kanton dereinst als offiziellen Zubringer ins Alptal bezeichnet: die Langrütistrasse oder die Grotzenmühle-Allmeindstrasse? So oder so sind die Profiteure schon jetzt bekannt: der Bezirk Einsiedeln und die Gemeinde Alpthal.

Auch die Studenstrasse Ganz ähnlich verhält es sich nach Ansicht des Bezirksrates auch mit der Verbindungsstrasse nach Studen. «Mit dieser Strasse», so das damalige Schreiben, «erschliesst der Bezirk Einsiedeln einen anderen Bezirk. Ist das die Aufgabe einer Gemeinde, respektive eines Bezirkes?», fragt man sich im Einsiedler Rathaus. Ein Nutzen dieser 2,1 Kilometer langen Strasse, welche nur eine Handvoll Wohneinheiten des Bezirks erschliesst, sei sozusagen nicht vorhanden. Aufgrund des Durchgangscharakters müsse der Kanton auch diese Strasse übernehmen.

Nicht jede Gemeinde ist durch eine Kantonsstrasse (rot) erschlossen – nach Alpthal zum Beispiel führt eine Verbindungsstrasse, deren Eigentümer der Bezirk Einsiedeln und die Gemeinde Alpthal sind.

Karte: Baudepartement

Seit 6

Bestand Strassen Kanton Schwyz 2019 § 55 StraG / Hornbach

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