Gemeinden zahlen mehr
Der Kantonskirchenrat genehmigt den Voranschlag und den Finanzausgleich 2020
Das Parlament der katholischen Kantonalkirche Schwyz debattierte in Einsiedeln über eine Erhöhung der Beiträge von den Kirchgemeinden. Diese wurde wegen des Beitritts der Kirche zur Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) notwendig.
MAGNUS LEIBUNDGUT
Ein Budget von rund zwei Millionen und einen Gewinn von 10’000 Franken präsentierte der kantonale Kirchenvorstand am Freitag den sechzig Mitgliedern des Parlaments im Schweizerischen Jugend- und Bildungszentrum am Lincolnweg. Im Voranschlag 2020 enthalten war überdies eine Erhöhung der Kopfquote um 1.60 auf 21.40 Franken. Bei 94’763 Schwyzer Katholiken ergibt dies einen Ertrag von 2,03 Millionen Franken. Vor einem Jahr lebten derweil 95’361 Katholiken im Kanton Schwyz: Innert Jahresfrist ergibt sich demzufolge ein Sinken der Zahl der Katholiken um rund 600 Mitglieder.
Die Erhöhung war notwendig, um angesichts des steigenden Liquiditätsbedarfs die Eigenkapitaldecke zu erhalten. Das Eigenkapital geht am Ende dieses Jahres auf 315’000 Franken zurück. Ende 2018 habe es noch 354’000 Franken betragen, erläuterte Kirchenvorstandsmitglied Karin Birchler, zuständig für das Ressort Finanzen: Einen höheren Finanzbedarf hätten die Übernahme der Katechetischen Arbeitsstelle und der RKZ-Beitritt ausgelöst.
RKZ wirft Schatten auf Kirche
Naturgemäss entfällt nach dem Beitritt der Schwyzer Kantonalkirche zur Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der bisherige freiwillige Solidaritätsbeitrag an die RKZ. Er wird ersetzt durch ordentliche Beiträge für die RKZ, die im kommenden Jahr 600’000 Franken umfassen. Dies entspricht einer Kopfquote von 6.30 Franken pro Katholik im Jahr 2020.
Roland Graf, Kantonskirchenrat aus Unteriberg, verlangte von der GPK erläuternde Informationen zum Faktum, dass die katholische Kantonalkirche einen höheren Finanzbedarf ausweise und demzufolge eine Erhöhung der Beiträge von den Kirchgemeinden und der Kopfquote notwendig werde. Graf hatte hierbei den Kostenpunkt betreffend der Übernahme der Katechetischen Arbeitsstelle im Auge, die den Aufwand um rund 20’000 Franken steigert.
Im Budget 2020 enthalten ist ein Beitrag in der Höhe von 7000 Franken für das Projekt «Chance Kirchenberufe». Mit diesem Geld soll eine Neuausrichtung des öffentlichen Auftritts des Projekts möglich gemacht werden: Ein frischer Wind und frechere, unkonventionellere Ansätze seien gefragt, heisst es im Antrag. Dem wird mit einer Neuausschreibung des Kommunikationsmandats und mit der Erweiterung der Steuergruppe Rechnung getragen. Die künftige strukturelle Einbettung wird mit der neuen Steuergruppe definiert.
Chance Kirchenberufe im Fokus
Die Steuergruppe «Chance Kirchenberufe » erachte es als wichtig, gerade im Kontext der aktuellen Krisenstimmung der Kirche die Kampagne für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit fortzusetzen und mit dem Anliegen sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den kirchlichen Kreisen präsent zu bleiben, schreiben die Trägerorganisationen Seit dem Jahr 2013 wirbt «Chance Kirchenberufe» für kirchliche Berufe in der Deutschschweiz. Ende dieses Jahres läuft die zweite Finanzierungsperiode ab. Die Trägerorganisationen wünschen sich eine Neuausrichtung des öffentlichen Auftritts. «Unbestritten ist der Bedarf, mit einer öffentlichen Kampagne kirchliche Berufe bekannt zu machen und Interesse zu wecken», verkünden die Organisationen.
Die relative Steuerkraft sinkt Der Kirchenvorstand sowie die GPK waren sich einig, dass die zur Verfügung gestellte Ausgleichssumme des Finanzausgleichs unter den Kirchgemeinden etwa gleich viel betragen soll wie in den Vorjahren. Dies, um den Kirchgemeinden Planungssicherheit zu ermöglichen. So beantragten sie an der Session am Freitag dem Kantonalkirchenrat, im Jahr 2020 den Normaufwand wiederum mit 87,5 Prozent auszugleichen.
Die Steuererträge haben sich im Rechnungsjahr 2018 um 210’000 Franken erhöht. Die Steuereinnahmen der natürlichen Personen sind dabei um 220’000 Franken leicht zurückgegangen, jene der juristischen Personen haben sich um 450’000 erhöht. Die durchschnittliche relative Steuerkraft sinkt im Jahr 2020 von 1760 auf 1680 Franken, was einem Rückgang von 4 Prozent entspricht. Die Normkosten steigen von 289 auf 295 Franken, sie wachsen um knapp 2 Prozent. Bei gleichbleibendem Ausgleich von 87,5 Prozent sowie unverändertem Strukturzuschlag für Gemeinden mit wenig Katholiken ergibt das einen Ausgleich von 258 Franken.
33’500 Franken zusätzlich Mit diesem im Vergleich zum aktuellen Jahr gleichbleibenden Ausgleich der Normkosten resultiert eine leichte Erhöhung des Finanzausgleichsbedarfs gegenüber dem Vorjahr in der Höhe von 33’500 Franken. Diese Erhöhung ist eine Folge der gestiegenen Normkosten und der zurückgegangenen Steuerkraft Anrechenbar ist ein Steuerfuss von 30 Prozent. Daraus errechnet sich ein Finanzausgleichsbedarf von 1,07 Millionen Franken (im Vorjahr waren es 1,04 Millionen). 18 Kirchgemeinden weisen im Jahr 2018 einen Gewinn, 19 Gemeinden ein Defizit aus. Bezahlen werden den Finanzausgleich wie im Vorjahr 8 finanzstarke Kirchgemeinden an 14 finanzschwache Kirchgemeinden. 15 Kirchgemeinden sind finanzneutral.
Kantonskirchenrat Andreas Marty (Arth/Einsiedeln) kritisierte an der Session die grossen Unterschiede bei den Steuerfüssen der Kirchgemeinden im Kanton Schwyz, die von 9 bis 42 Prozent auseinanderklaffen würden. Er schlug ein Prozedere vor, in Sachen Finanzausgleich die Steuerfüsse der Gemeinden angleichen zu lassen. Kirchenvorstandsmitglied Karin Birchler antwortete, dieses Prozedere sei gut gemeint, aber kontraproduktiv und würde nicht zum gewünschten Ziel führen: Die Kirchgemeinden würden zusätzliche Gelder eher investieren statt zur Senkung des Steuerfusses einsetzen.
In der abschliessenden Diskussion wurde noch einmal die RKZ thematisiert: Werner Inderbitzin, Präsident des Kirchenvorstands, wies den Vergleich der Gegner eines Beitritts zurück, die Zentralkonferenz sei mit einem Chüngeliverein vergleichbar. Dies wiederum fasste Ruedi Beeler, Kirchenrat aus Rothenthurm, als Beleidigung an die Adresse von Chüngelivereinen auf.
Nahezu einstimmig genehmigen die Kantonskirchenräte den Voranschlag 2020. Eine einzige Gegenstimme wird registriert.
Foto: Magnus Leibundgut