Kantonsrat muss Scharte auswetzen
Vorschau der SVP, CVP, FDP, SP und GLP zur morgigen Sitzung des Schwyzer Kantonsrates
Nicht mit Ruhm bekleckert hat sich der Kantonsrat beim Planungsund Baugesetz. Morgen Mittwoch erhält er die Chance zur Korrektur.
Vi. Die ausserordentliche Sitzung des Schwyzer Kantonsrates von morgen Mittwoch, 23. Oktober, dreht sich hauptsächlich um das Bauen. Nebst dem Planungs- und Baugesetz müssen auch verschiedene Vorstösse behandelt werden, welche sich mit dem Bewilligungsgverfahren, der Bauverhinderung sowie der Entschädigung bei missbräuchlichen Rechtsmittelverfahren beschäftigen. Unbestritten ist die Kreditvorlage zum neuen Busbahnhof in Arth-Goldau.
SVP: Bauverfahren vereinfachen
Innerhalb der SVP-Fraktion sind die einzelnen Geschäfte wenig umstritten. Die Vorstösse im Zusammenhang mit den Baubewilligungsverfahren werden unterstützt. Im Kern geht es darum, die Verfahren bei Baubewilligungen zu vereinfachen und zusätzlich die Hürden für leichtfertige Einsprachen zu erhöhen. Teilweise werden Einsprachen erhoben nur mit dem Ziel, einen Geldbetrag zu erheischen oder einem Bauherrn mit zeitlichen Verzögerungen zu schaden. Werden die Einsprachen später abgewiesen, ist trotzdem ein Schaden angerichtet worden. Der Aufwand für den Einsprecher selber ist dabei klein. Neu soll ein Einsprecher bei missbräuchlicher Anwendung der ansonsten sinnvollen Rechtsmittel für den angerichteten finanziellen Schaden aufkommen.
Die Anpassungen im Planungs- und Baugesetz müssen vorgenommen werden, die kleinliche und im Falle des Bauchrechts auch praxisferne Auslegung der Gesetze durch den Bund respektive seine Verwaltung zwingt uns dazu. CVP: Einzonungsstopp aufheben
Mit der neuen Regelung der Mehrwertabgabe im Planungsund Baugesetz kann der Einzonungsstopp endlich aufgehoben werden. Das Baubewilligungsverfahren ist zu optimieren. Für die energetische Instandstellung und Optimierung von bestehenden Bauten ist sofort ein Anreizsystem zu schaffen, das sich auf die Reduktion des Energiebedarfs, die Anwendung energieeffizienter Gebäudetechnikkonzepte und den Einsatz erneuerbarer Energie ausrichtet.
Keine automatische Bauverhinderung bei Beschwerden gegen Baubewilligungen: Nach geltendem Recht darf mit Bauen erst begonnen werden, wenn die ganze Baubewilligung rechtskräftig ist. Beschwerden selbst nur in untergeordneten Punkten hindern heute den Baubeginn. Die CVP-Fraktion unterstützt die Motion, mit der die Möglichkeit eines vorzeitigen Baubeginns geschaffen werden soll, wie dies bereits in vielen Kantonen vorgesehen ist. «Die heutige Regelung begünstigt missbräuchliche Einsprachen, es ist daher nur richtig, die Möglichkeit des vorzeitigen Baubeginns auch in unserem Kanton einzuführen», sagt Motionär Roger Brändli. FDP: Für effizientere Verfahren
Die Handhabung von Baubeschwerden und effizienteren Baubewilligungsverfahren stehen im Zentrum der Session von dieser Woche. Die FDP-Fraktion sieht hier Handlungsbedarf. Diverse Kantone kennen hier längst andere Regelungen. «Im Kanton Graubünden beispielsweise kann mit einem Bauvorhaben begonnen werden, sobald die Bewilligung schriftlich vorliegt», sagt Arno Solèr weiter. Dies funktioniere und darum soll nach Ansicht der FDP-Fraktion eine solche Regelung mit der Möglichkeit des vorzeitigen Baubeginns auch im Kanton Schwyz geschaffen werden. Die Motionäre wollen eine Regelung, in der die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung bekommt. Der Regierungsrat anerkennt das Anliegen der Motion und beabsichtigt, die in anderen Kantonen bereits bestehende Regelungen zu prüfen und die Ergebnisse dem Parlament zu präsentieren. Die FDP-Fraktion will, entgegen der Regierung, dass der Vorstoss als Motion erheblich erklärt wird.
Wer in einem Verfahren rechtsmissbräuchliche – also bös- oder mutwillige – Rechtsbegehren erhebt, soll im Falle des Unterliegens die Gegenpartei voll und nicht nur angemessen entschädigen. Dies forderte eine entsprechende Motion, die von der FDP-Fraktion unterstützt wird. «Es gibt keine Gründe, weshalb jene Partei, die sich gegen rechtsmissbräuchliche Rechtsbegehren wehren muss, letztendlich auf den Verfahrenskosten sitzen bleibt», sagt der Schwyzer FDP-Kantonsrat Markus Kern. Nicht ganz so sieht dies die Regierung, welche die Motion nicht erheblich erklären will. Markus Kern weist aber darauf hin, dass bei einer vollen Entschädigung das Risiko besteht, dass eine Gegenpartei übertriebe Anwaltskosten geltend macht. «Vor diesem Hintergrund erachte ich im nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren die Frage prüfenswert, ob nicht eine «Kann»-Bestimmung zielführender sei», sagt Kern weiter. «Es würde damit im Ermessen des Gerichts bleiben, auf angemessene oder volle Entschädigung der entstandenen Verfahrensaufwendungen zu entscheiden. » SP: Für eine Erbschaftssteuer
Die SP hatte Scheitern des bürgerlichen Bubentrickleins beim Planungs- und Baugesetz vorausgesagt. Der Kantonsrat muss das PBG nochmals überarbeiten und dafür sorgen, dass die Bestimmungen dieses Mal nicht bundesgesetzwidrig sind. Dabei hatte die SP bereits im März 2018 vor einem Scheitern gewarnt.
Einmal mehr wohl als einzige Partei steht die SP hinter der Einführung einer Erbschaftssteuer, dieses Mal zugunsten von Klimaschutzmassnahmen. Eine Zweckbindung macht dabei absolut Sinn. «Dahinter steckt die Idee des umgekehrten Generationenvertrags », erklärt Kantonsrat Thomas Büeler (Lachen): «Mithilfe einer Erbschaftssteuer zugunsten von Klimaschutzmassnahmen werden Mittel der älteren Generation direkt in die Zukunft der jüngeren Generationen investiert und so eine nachhaltige Zukunft gesichert.» GLP: Wenig Enthusiasmus Einiges verpasst hat man auch bei der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes. Obwohl es klar war, dass die ursprüngliche Regelung zur Mehrwertabgabe nicht Bundesgesetzkonform war, haben die Vertreter von SVP, FDP und CVP im Kantonsrat beide Augen zugedrückt. Das Ergebnis dieser Politik ist nun eine unbefriedigende Hauruck- Lösung bei der Mehrwertabgabe mit unschönen Schwelleneffekten und ein Schiffbruch für die Anliegen der Baurechtsgeber. Die Grünliberalen werden der Teilrevision mit wenig Enthusiasmus zustimmen, um den von den Bundesbehörden verhängten Einzonungsstop zu beenden.