Zulagen werden nicht erhöht
Familienzulagen werden im Kanton Schwyz, anders als die Minimalsätze vom Bund, nicht erhöht.
Per 1. Januar 2025 werden die Kinder- und Ausbildungszulagen vom Bund von 200 und 250 Franken teuerungsbedingt auf 215 und 268 Franken erhöht. Dies ist die erste Erhöhung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. In einer Kleinen Anfrage wollten die Kantonsräte Martin Raña (SP, Küssnacht), Norbert Hegner (SP, Galgenen) und Natalie Eberhard Staub (SP, Lachen) wis-sen, ob der Kanton Schwyz mitzieht und seine Zulagen ebenfalls erhöht. Die Antwort des kantonalen Departements des Innern fiel kurz und knapp aus: Nein, ein Antrag sei nicht geplant.
«Das Thema wird weiterhin aufmerksam beobachtet» In seiner Begründung schreibt der Kanton Schwyz, dass man sich damals für ein flexibles System entschieden habe, in dessen Zuge die Zulagen in drei Schritten vom Minimum (200/250 Franken) auf die heute gültigen Beträge von 230 und 280 Franken erhöht wurden, letztmals im Jahr 2021. Darum würden die kantonalen Beiträge auch im kommenden Kalenderjahr «deutlich über dem teuerungsbedingten Bundesniveau» liegen.
Das Departement versicherte aber in seiner Antwort, dass das «Thema weiterhin aufmerksam beobachtet» würde. Es liess offen, ob die entsprechenden Parameter eventuell «Spielraum» für eine Anpassung auf das Jahr 2026 bieten würden.
Tuggen. Am 27. September, um zirka 16.40 Uhr, war ein Jugendlicher in Tuggen, Quellenweg/ Obere Lauistrasse zu Fuss unterwegs. Beim Überqueren der Quartierstrasse überrollte ein weisser Personenwagen den linken Fuss des Jugendlichen. Nach ersten Erkenntnissen soll es sich um ein Auto der Marke Nissan handeln. Der unbekannte Personenwagenlenker setzte seine Fahrt fort und verliess das Quartier kurze Zeit später, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Der Verunfallte be-gab sich anschliessend in ärztliche Pflege. Zur Klärung des genauen Unfallhergangs sucht die Kantonspolizei Schwyz Zeugen.
1. Oktober 2024 | Nummer 77 | 14