Asylwohnungen und Kehrichtverwertung stehen im Fokus der Bezirksgemeinde
An der Bezirksgemeinde am 16. September sind die Ausgabenbewilligung in der Höhe von 330’000 Franken für die temporäre Umnutzung des alten Schulhauses in Trachslau und die Teilrevision der Statuten des Zweckverbands für die Kehrichtverwertung im Linthgebiet (ZKL) traktandiert.
«Im Bezirk Einsiedeln hat sich die Anzahl der Personen, die im Asyl- und Flüchtlingswesen untergebracht werden müssen, in den letzten drei Jahren stark erhöht », heisst es in der Botschaft zur Bezirksgemeinde vom 16. September: «Insbesondere die hohe Anzahl der zugewiesenen Schutzsuchenden aus der Ukraine sowie die Zunahme von Flüchtlingen aus anderen Krisengebieten haben die Anmietung zusätzlicher Wohnungen notwendig gemacht.» Bis zum Beginn der Ukrainekrise im März 2022 war es dem Bezirk Einsiedeln noch möglich, angemessenen und erschwinglichen Wohnraum bereitzustellen. Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage sei der Bezirk Einsiedeln gezwungen, die Wohnraumnot für Personen im Asyl- und Flüchtlings- sowie Sozialwesen strategisch und verhältnismässig zu lösen, teilt der Bezirksrat mit: «Kurzfristig liegt der Schwerpunkt in der Bereitstellung von temporärem Wohnraum. Langfristig sind neue Lösungen für die Unterbringung von Flüchtlingen und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern zu entwickeln.» Eine gute Integration erfordert eine angemessene Unterkunft Der Bezirk Einsiedeln zählte am Ende des vergangenen Jahres 16’256 Einwohnerinnen und Einwohner. Rund 300 Personen sind Asylsuchende, Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Personen und Personen mit Schutzstatus S. Sie stammen aus 16 verschiedenen Nationen. Neben ihrer Unterbringung gehören die soziale und wirtschaftliche Integration dieser Personen zu den Hauptzielen. Eine möglichst reibungslose und gute Integration erfordert unter anderem eine angemessene Unterkunft sowie eine umfassende Sozialberatung.
Die Unterbringung der Asylsuchenden und Flüchtlinge in den Gemeinden beziehungsweise im Bezirk Einsiedeln ist die letzte der drei Phasen der Unterbringung. Durch die Bereitstellung von sicherem Wohnraum wird ihnen ermöglicht, sich in ihrer neuen Umgebung zu stabilisieren und Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln. Dies ist ein grundlegender Schritt für eine erfolgreiche Integration.
Der Bezirk geriet seitens des Kantons unter Druck Im März 2022 hatte der Bezirk Einsiedeln noch 19 Wohnungen für das Asyl- und Flüchtlingswesen angemietet. Bis zum 31. Dezember 2023 stieg die benötigte Anzahl auf 42 Wohnungen an. Mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine (Status S) wurden etwa 90 ukrainische Bürgerinnen und Bürger direkt von Gastfamilien in Einsiedeln aufgenommen. Diese Unterbringung durch Gastfamilien stell-te sich jedoch schnell als zu belastend für beide Seiten heraus, weshalb der Bezirk umgehend zusätzlichen Wohnraum bereitzustellen hatte.
Dies führte dann auch dazu, dass der Bezirk Einsiedeln vorübergehend nicht mehr in der Lage war, den kantonalen Verteilschlüssel zu erfüllen und seitens des Kantons Schwyz unter Druck geriet. Durch effektive Umplatzierungen und eine äusserst dichte und effiziente Unterbringung gelang es bislang jedoch, die Situation zu bewältigen.
Zuweisungen durch den Kanton Schwyz «Der Bezirk hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Zahl der in Einsiedeln lebenden Asylsuchenden und Flüchtlinge», ist der Botschaft zu entnehmen: «Ihre Zuweisung erfolgt durch den Kanton an die Gemeinden bevölkerungsproportional.» Damit soll eine gerechte Lastenverteilung gewährleistet werden. Ob genug Wohnraum vorhanden sei, ist hierbei Sache der betreffenden Gemeinden und unmassgeblich für die Zuweisung durch den Kanton.
Die Entwicklung der vom Kanton dem Bezirk Einsiedeln zugewiesenen Personen zeigt auf: Seit dem Jahr 2016 hat sich ihre Anzahl mehr als verdoppelt (von 136 auf 286 Personen). Es muss davon ausgegangen werden, dass sich die Zahl der zugewiesenen Personen in den nächsten Monaten noch auf über 320 erhöhen wird.
Der Bezirk Einsiedeln ist aktuell zur Aufnahme von 286 Asylsuchenden und Flüchtlingen verpflichtet. Derzeit hat der Bezirk 246 Personen untergebracht. Innerhalb weniger Monate wird er voraussichtlich weitere Personen aufnehmen müssen. Kommt der Bezirk Einsiedeln dieser Verpflichtung nicht nach, droht ihm eine Ersatzabgabe von maximal 940’500 Franken im ersten Jahr (gerechnet für 25 Personen).
Der Bezirk sieht sich aktuell mit 7 zu räumenden Wohnungen in Einsiedeln konfrontiert. In die-sen leben 22 Personen, welche die vom Bezirk angemieteten Wohnungen infolge Gebäudeabbruchs in den nächsten Mona-ten verlassen müssen. Konkret sind dies die Wohnblöcke Zürichstrasse 39 und Schnabelsbergstrasse 6 sowie die Häuser Schmiedenstrasse 6/8 und Langrütistrasse 29.
Der Wohnraummangel verschärft sich
Insgesamt wird dem Bezirk Einsiedeln in den nächsten Mona-ten damit Wohnraum für sechzig bis siebzig Personen fehlen, den er zu gewährleisten hat. Dies noch ohne Berücksichtigung der negativen Prognose des Regierungsrats. «Der bezahlbare Wohnungsmarkt im Bezirk Einsiedeln ist nahezu ausgetrocknet », konstatiert der Bezirksrat: «Es erscheint nicht sinnvoll, dass der Bezirk das bestehende knappe Angebot zu Lasten der Bevölkerung noch verschärft, indem er alle möglichen Wohnungen für sich anmietet.» Das bezirkseigene,alte Schulhaus in Trachslau steht seit dem Jahr 2022 leer. Es bietet sich für eine befristete Zwischennutzung an. Das alte Schulhaus befindet sich in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen.
«Das öffentliche Interesse an einer Zwischennutzung ist vorliegend offensichtlich, und sozialer Wohnungsbau wird vom Regierungsrat als zonenkonform beurteilt », ist der Botschaft weiter zu entnehmen: «Eine Machbarkeitsstudie für eine Übergangslösung von drei bis fünf Jahren ergab, dass im alten Schulhaus Trachslau sechs Wohnungen für Familien (18 bis 25 Personen) eingerichtet werden können.» Umbauprojekt altes Schulhaus Trachslau rückt in den Fokus Die Kosten für den Umbau, der aufgrund der temporären Nutzung nur das Einfachste und Notwendige umfassen soll, beziffert der Bezirksrat auf maximal 330’000 Franken. «Eine solche Zwischennutzung erscheint in finanzieller Hinsicht mittelfristig günstig», fasst die Botschaft zusammen: «Der Bezirk trägt mit seinem Vorhaben auch nicht zu einer zusätzlichen Verknappung des Einsiedler Wohnungsmarktangebots bei.» Eine Anmiete von Wohnungen für 20–25 Personen beziehungsweise sechs Wohnungen zu wohl zirka 2000 Franken pro Monat auf dem aktuellen Wohnungsmarkt kann sich auf zirka 144’000 Franken pro Jahr belaufen. Aufgerechnet auf mindestens drei Jahre erweist sich eine solche Anmiete, falls sie möglich ist, mit zirka 432’000 Franken als erheblich teurer.
Als weiteres Traktandum wird an der Bezirksgemeinde am 16. September die Teilrevision der Statuten des Zweckverbandes für die Kehrichtverwertung im Linthgebiet (ZKL) behandelt.
Die Statuten des Zweckverbands aus dem Jahr 1974 sind bereits zweimal revidiert worden (1994 und 2007). Bei der letzten Revision ging es namentlich um Anpassungen bei der Formulierung des Verbandszwecks sowie bei der Abgrenzung von Kompetenzen der Abgeordnetenversammlung und der Betriebskommission. Zudem wurden die Dienstverhältnisse in privatrechtliche Arbeitsverträge überführt. «Zweckverbände sind demokratisch zu organisieren» Nach rund 16 Jahren zeichnet sich erneut der Bedarf für gewisse Anpassungen ab. «Die Anforderungen des heutigen Marktes erfordern zeitgemässe Strukturen », steht in der Botschaft geschrieben: «Zudem haben sich auch die rechtlichen Grundlagen weiterentwickelt, was sich auf die Organisation des Betriebs und des Finanzwesens auswirkt.» Zweckverbände sei-en demokratisch zu organisieren, weshalb ein Initiativ- und Referendumsrecht vorzusehen ist.
Eigentümer der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Linth ist der Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet. Er besteht aus 3 Glarner Gemeinden, 9 St. Galler Gemeinden und 16 Schwyzer Gemeinwesen. Am 27. November haben die Delegierten des Zweckverbandes den revidierten Statuten zugestimmt. Die 28 Verbandsgemeinden sind nun eingeladen, bis im Dezember über die Annahme der Teilrevision der Statuten in den Gemeinden abstimmen zu lassen. «Kehrichtverwertung» statt «Kehrichtbeseitigung» Verschiedene Bezeichnungen in den Statuten sollen zeitgemäss angepasst werden. Dies gilt auch für den Namen des Zweckverbands, indem künftig nicht mehr von der «Kehrichtbeseitigung », sondern neu von der «Kehrichtverwertung» gesprochen wird.
Zu guter Letzt stehen Einbürgerungen auf dem Programm der Bezirksgemeinde: Auf Antrag des Bezirksrats sollen sechs Personen in das Bürgerrecht von Einsiedeln aufgenommen werden. Über dieses Traktandum wird an der Bezirksgemeinde entschieden.
Bezirksgemeinde: 16. September, 20 Uhr, Gemeindesaal Altes Schulhaus, Einsiedeln. Über die Umnutzung des alten Schulhauses in Trachslau und die Teilrevision der Statuten des Zweckverbands für die Kehrichtverwertung im Linthgebiet wird an der Urnenabstimmung vom 24. November entschieden.