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Schwyzer Strafgericht verurteilt Autoverkäufer

Einem 33-jährigen Mann wurde vorgeworfen, er habe seinem Arbeitgeber Geld vorenthalten, das er beim Verkauf von Autos erhalten habe.

Als Angestellter einer Autohandelsfirma im Bezirk Höfe hat-te der beschuldigte Schweizer die Kompetenz, Bargeld für Anzahlungen oder von der Firma selbst angebotene Leasingraten für Autos anzunehmen. Die Gelder sollte er dann seinem Arbeitgeber weiterleiten. Bei zwei Autoverkäufen klappte das allerdings nicht. Beim Verkauf eines BMW X5 xDrive M50d für 91’000 Franken sollte er für einen Leasingvertrag eine Anzahlung von 25’000 Franken einfordern.

Am anderen Morgen sei das Geld weg gewesen Dieses Geld – so die Anklage – habe er aber für sich behalten, statt es seinem Arbeitgeber abzuliefern. Ebenso soll er beim Verkauf eines Jaguar XF 3.0 V6 D Portfolio erhaltenes Geld zurückbehalten haben: 15’500 Franken. Insgesamt soll er so 40’500 Franken veruntreut ha-ben. Sein damaliger Chef zeigte sich vor dem Schwyzer Strafgericht überzeugt, dass sein ehemaliger Autoverkäufer das Geld für sich behalten habe. Der am Prozess dispensierte Staatsanwalt forderte eine bedingte Geld-strafe von 150 Tagessätzen à vierzig Franken sowie eine Busse von 1500 Franken. Der Beschuldigte, der sich selber verteidigte, gab an, er habe für den BMW eine erste Tranche von rund 10’000 Franken an seinen Arbeitgeber weitergeleitet. Die zweite Tranche von 15’000 Franken, die er wenig später an einem Abend ausserhalb der Bürozeiten erhalten habe, will er in eine unverschlossene Schublade im Verkaufsraum gelegt ha-ben. Am anderen Morgen sei das Geld weg gewesen.

Aus Angst, seinen Job zu verlieren, habe er den Verlust des Geldes nicht gemeldet. Erst später habe sich der Chef nach dem Geld erkundigt. Vom fehlenden Geld beim Jaguar-Verkauf habe er 2000 Franken behalten.

Gericht glaubte der «ehrlichen Seele» nicht Er wisse nicht mehr, was er damit gemacht habe. Den Rest habe er aber selber auch nicht erhalten. Auf die Frage, weshalb man ihm glauben sollte, sagte er: «Ich bin eine ehrliche Seele. » Ihm sei es damals finanziell gut gegangen, er habe so etwas nicht nötig gehabt.

Das Schwyzer Strafgericht glaubte dem Beschuldigten aber nicht und verurteilte ihn antragsgemäss wegen Veruntreuung. Bestraft wurde er mit einer auf drei Jahre bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à hundert Franken sowie einer sogenannten Verbindungsbusse (als Denkzettel) von 3750 Franken. Zudem hat er die Verfahrenskosten zu tragen. Der Beschuldigte kündigte sofort nach der mündlichen Urteilseröffnung Berufung an. «Dieses Urteil kann ich nicht akzeptieren.»

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