Der Widerstand hat ein Gesicht
Beschwerdeflut zum geplanten Biomassen-Kraftwerk an der Langrütistrasse Einsiedeln
Einige Skepsis hat das ambitionierte Kraftwerk an der Langrütistrasse ausgelöst. Mit 22 Beschwerden hat der Widerstand nun ein Gesicht erhalten.
Wiederholt berichtete unsere Zeitung über das Biomassen-Kraftwerk, das die Holzenergie Einsiedeln AG an der Langrütistrasse 51 erstellen will. Das Vorhaben ist ambitioniert und übertrifft mit seiner Feuerleistung von maximal 20 Megawatt die bereits vorhandenen Kapazitäten im Raum Einsiedeln um ein Vielfaches. Gemäss Umweltverträglichkeitsbericht sieht der im Jahr 2040 mögliche Endausbau eine Stromproduktion für 7500 Haushalte und eine Wärmeproduktion für 8000 Haushalte vor. Die Anzahl Haushalte auf Einsiedler Dorfgebiet liegt bei rund 4500. Entsprechend wird das Biomassen- Kraftwerk auch Strom für den Schweizerischen Markt produzieren. Mit ihrem Vorhaben stösst die Holzenergie Einsiedeln AG fürwahr in neue Dimensionen vor. Breit ist der Fächer der Kritik
Entsprechend skeptisch begegneten viele Einsiedlerinnen und Einsiedler diesem Vorhaben. Dass die Vorbehalte nicht nur emotionaler Natur sind, belegt nun die Einsprachefrist, welche am 14. September abgelaufen ist und reichlich benutzt wurde.
Wie die Bezirkskanzlei auf Anfrage bekannt gab, sind per 15. September insgesamt 22 Einsprachen eingetroffen. Da der Poststempel verbindlich ist, könnte sich die Anzahl theoretisch gar noch erhöhen. So gross die Zahl der Beschwerden, so vielfältig die Inhalte der Kritik. Gerügt wird etwa das Fehlen einer Grundlage im kantonalen und kommunalen Richtplan, eine fehlende Planungspflicht sowie eine fehlende Einordnung. Als fehlerhaft wird auch der Umweltverträglichkeitsbericht bezeichnet. Auf Widerstand stossen weiter Lärmimmissionen und Luftverschmutzung, und – wenig überraschend – die als ungenügend empfundene Verkehrserschliessung, die fehlenden regionalen Holzressourcen und die Beeinträchtigung des Gewässerschutzes. Eine weitere Einsprache stellt die Bewilligungsfähigkeit grundsätzlich in Abrede, wobei sie sich auf das kantonale Energiegesetz beruft.
Die eingegangenen Einsprachen stammen von Privatpersonen und einem Verband. Obwohl der Bezirksrat Einsiedeln in einer Stellungnahme seine Bedenken öffentlich ebenfalls äusserte (EA 41/22), befindet er sich nach eigenen Aussagen nicht unter den Einsprechern. Der Bezirksrat ist Baubewilligungsbehörde. Nach Ablauf der Frist werden die Einsprachen der Bauherrschaft zur Stellungnahme zugestellt.
Fotos: Archiv EA