Veröffentlicht am

Wegen zu zügiger Fahrt die Fahrerlaubnis verloren

Im Kanton Schwyz zog das Strassenverkehrsamt im vergangenen Jahr bei 574 Lenkern den Fahrausweis ein, weil sie zu schnell unterwegs waren.

Wer mit dem Auto unterwegs ist, steht mit einem Bein im Gefängnis, besagt ein geflügeltes Wort. Nun, ganz so schlimm ist es wohl nicht – zumindest wenn man genügend Vorsicht walten lässt und sich einigermassen so verhält, wie es vom Fahrlehrer einst gezeigt worden war. Dass das Strassenverkehrsamt den Fahrausweis für eine bestimmte Dauer einzieht, kann einem Automobilisten allerdings schon eher blühen.

Im Kanton Schwyz waren von dieser Massnahme im letzten Jahr 1591 Personen betroffen. Ein Drittel der Fehlbaren musste den Ausweis abgeben, weil der Umgang mit dem Gaspedal nicht in adäquater Weise erfolgt war.

Stark gefährdet sind die Junglenker Zu hohe Geschwindigkeit ist mit Abstand die Ursache Nummer eins für den Verlust der Fahrerlaubnis. Dass es die Polizei dabei durchaus auch mit notorischen Schnellfahren zu tun hat, zeigt die Dauer des Entzugs: Von den 574 Schnellfahrern im Kanton zog das Strassenverkehrsamt den «Brief» in 25 Fällen für mindestens ein Jahr ein, in 41 Fällen sogar für eine unbefristete Dauer.

Stark gefährdet, wegen zu schnellen Fahrens gemassregelt zu werden, sind die Junglenker: 216 der Betroffenen waren jünger als dreissig Jahre – das sind 38 Prozent aller in die-ser Hinsicht Fehlbaren. Die Lust, ab und an mächtig auf die Tube zu drücken, nimmt bei den über 65-Jährigen deutlich ab. Nur gerade 35 Personen in diesem Alterssegment wurden im letzten Jahr ihren Fahrausweis wegen zu schnellen Fahrens los.

287 «Sünder» hatten zu tief ins Glas geschaut Dass man sich trotz des Konsums von Alkohol hinter das Steuer setzt, kann schwerwiegende Konsequenzen haben: Viele Unfälle wären vermeidbar, würden sich alle Verkehrsteilnehmer an dieses Verbot halten. Im Kanton Schwyz erwischte die Polizei im vergangenen Jahr dennoch 287 «Sünder», die vor ihrer Fahrt zu tief ins Glas geschaut hatten. Ein grosser Teil der Erwischten war den Ausweis dabei für unbefristete Zeit los. Will heissen, dass diese 113 Personen ein generelles Problem mit dem Fahren unter Alkoholeinfluss haben.

Zumindest ein dauernder Entzug musste im letzten Jahr aber nicht ausgesprochen werden. Auch beim Alkohol zeigt sich, dass die jüngeren Fahrer besonders betroffen sind: 28,5 Prozent der Fehlbaren waren nicht älter als 29 Jahre.

Oft mit Unfall verbunden In knapp 36 Prozent der Fälle kam es wegen der Fahrt in angetrunkenem Zustand auch zu einem Unfall. Dies zeigt die Gefährlichkeit dieses Delikts. Bei den Geschwindigkeitsübertretungen registrierte man nur bei 1,2 Prozent der Fälle gleichzeitig einen Unfall.

Praktisch immer mit einem Unfall verbunden sind Ausweisentzüge wegen Unachtsamkeit. Diese kommt ohne Blechschaden auch kaum zum Vorschein. 91 Personen mussten den Ausweis abgeben, weil es an ihrer Aufmerksamkeit mangelte. Auch beim Missachten des Vortritts (95 Fälle) war es fast immer (87 Fälle) zu einem Unfall gekommen.

Weil sie unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten beim Führen eines Fahrzeugs erwischt wurden, mussten 89 Personen den Fahrausweis abgeben.

Frauen sind disziplinierter auf den Strassen unterwegs Generell nicht von der Hand zu weisen ist übrigens, dass das weibliche Geschlecht deutlich disziplinierter auf den Strassen unterwegs ist: In der Schweiz sind in achtzig Prozent der Fälle Männer von einem Ausweisentzug betroffen.

Äusserst unbeliebt – insbesondere beim männlichen Geschlecht – dürfte die Anordnung von Verkehrspsychologie sein, um die Fahrerlaubnis wieder erlangen zu können: 69 Personen mussten diese Prozedur im vergangenen Jahr im Kanton Schwyz über sich ergehen lassen. 86 Personen wurden überdies zum Verkehrsunterricht zitiert, und 76 Personen hatten erneut die Fahrprüfung abzulegen.

Share
LATEST NEWS