Vom Hotel zur Flüchtlingsunterkunft


Der Kanton mietet das Hotel Sonne – befristet auf zwei Jahre sollen darin jugendliche Asylsuchende wohnen
Das Mutmassen hat ein Ende: Die leerstehende Liegenschaft Sonne wird zur Unterkunft für jugendliche Asylsuchende. Der Bezirksrat steht der Umnutzung skeptisch gegenüber.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres steht die Liegenschaft Sonne am Klosterplatz leer. Zwar hat das traditionsreiche Haus in der Person von Gastro-Unternehmer Hansjürg Klingler einen prominenten und erfahrenen neuen Eigentümer (EA 102/22); vom angekündigten neuen Konzept ist per dato aber noch nichts zu sehen.
Immer mehr Jugendliche
Untätig geblieben ist man hinter den Kulissen allerdings nicht. Wie dem Einsiedler Anzeiger zu Ohren gekommen ist, plant der Kanton in der Sonne eine Unterkunft für unbegleitete minderjährige Aslysuchende (UMA). Gestern Donnerstag, 1. Juni, bestätigte Peter Reichmuth als Departementssekretär des kantonalen Volkswirtschaftsdepartements diesen Sachverhalt.
Reichmuth verweist darauf, dass gerade die Zahl von minderjährigen und unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen in den letzten zwei Jahren stark zugenommen habe. Es sei der Bund, welcher die UMA proportional zur Bevölkerung auf die Kantone verteile. Um die Gemeinden zu entlasten, verbleiben im Kanton Schwyz die Minderjährigen bis zur Volljährigkeit in den kantonalen Strukturen; sie würden dort betreut, beschult und auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Der Kanton sei somit «zuständig für die geeignete Unterbringung und sorgt für die Unversehrtheit, Entwicklung und Förderung der Jugendlichen».
Bis im Jahr 2025
Da das Durchgangszentrum Biberhof in Biberbrugg an seine Kapazitätsgrenzen stösst, ist der Kanton auf der Suche nach neuen Liegenschaften. «Zu diesem Zweck», so Peter Reichmuth, «mietet der Kanton das leerstehende Hotel Sonne am Klosterplatz in Einsiedeln.» Das Mietverhältnis ist auf zwei Jahre befristet, da die Eigentümerschaft für 2025 ein Neubauprojekt plane.
Zudem werden gemäss Reichmuth viele UMA bis zu diesem Zeitpunkt die Volljährigkeit erreicht haben und auf die Gemeinden verteilt werden können. Gegenwärtig werden vorwiegend Jugendliche aus Afghanistan in der Sonne untergebracht. Der Start erfolgt ab Juli 2023; der Kanton rechnet mit 30 bis 35 Jugendlichen.
Die Betreuung erfolgt rund um die Uhr durch die Caritas Schweiz, welche diese Aufgabe im Auftrag des Kantons seit vielen Jahren wahrnimmt – unter anderem auch in den anderen kantonalen Durchgangszentren.
Entlastung für Einsiedeln Die UMA, die im Haus Sonne untergebracht werden, haben bereits eine Einführungszeit im Biberhof hinter sich. Sie besuchen kantonale Integrationsklassen in Goldau. Mit intensiven Deutschkursen oder dem integrativen Brückenangebot an der Berufsschule Pfäffikon werden sie auf ihre Berufsausbildung vorbereitet. Gemäss Reichmuth erhält Einsiedeln als Standortbezirk eine weitere Kompensation bei den Asylzuweisungen im Umfang von sechs Personen.
Für die Anwohnerschaft stellt er eine Informationsveranstaltung in der Sonne in Aussicht – «kurz nach Inbetriebnahme». Im Weiteren werde das Amt für Migration eine Kontaktgruppe einsetzen, welche die verschiedenen Anliegen im Zusammenhang mit dem Zentrumsbetrieb aufnimmt. «Diese Vorgehensweise », so Peter Reichmuth abschliessend, «hat sich bei allen Durchgangszentren des Kantons bewährt.»
Bezirk ist skeptisch
Nicht involviert in diesen Vorgang war der Einsiedler Bezirksrat; er wurde am 23. Mai «kurzfristig informiert und vor vollendete Tatsachen gestellt», wie Landschreiber Patrick Schönbächler auf Anfrage klarstellt.
Der Absicht des Kantons mit einer Unterbringung «von bis zu 40 jugendlichen afghanischen Aslysuchenden» steht der Bezirksrat aufgrund der zentralen und sensiblen Lage am Klosterplatz «sehr skeptisch und sehr kritisch gegenüber». Der Bezirksrat legte dem Kanton gar nahe, «einen alternativen Standort» in Betracht zu ziehen. Schönbächler verweist darauf, dass die Umnutzung des Hotels Sonne baubewilligungspflichtig sei. Nebst der Nutzungsänderung sei-en auch diverse Umbauten geplant. Per dato würden beim Bezirk aber weder ein Baugesuch, noch andere Unterlagen für eine Prüfung vorliegen. Solange keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, besteht gemäss Schönbächler ein gesetzliches (Um-) Nutzungsverbot.
Foto: Victor Kälin