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Geschuldete Alimente eintreiben

Die Ausgleichskasse unterstützt Alimentenbezüger bei finanzieller Not mit Inkasso und Bevorschussung.

dko. Scheidungen, Trennungen und Abwesenheit eines Elternteils können Familien in eine finanzielle Notsituation brin-gen. Mit dem Alimenteninkasso und der Bevorschussung der Alimente bietet die Ausgleichskasse Schwyz in diesen Fällen eine gewisse Unterstützung und Hilfe an. Die Ausgleichskasse Schwyz ist seit dem 1. Januar 2022 als Fachstelle Alimente für den Vollzug der Inkassohilfe für unterhaltsberechtigte Personen mit Wohnsitz im Kanton Schwyz zuständig. Für die Alimentenbevorschussung für unterhaltsberechtigte Kinder sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. 19 Gemeinden übertragen Bevorschussung an die Kasse Aufgrund einer Gesetzesänderung haben die Gemeinden allerdings die Möglichkeit, die Alimentenbevorschussung im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung an die Ausgleichskasse Schwyz zu übertragen.

19 Schwyzer Gemeinden ha-ben diese Möglichkeit im letzten Jahr wahrgenommen, wie die Ausgleichskasse mitteilt. Elf Gemeinden führen die Bevorschussung weiterhin selbst durch.

Unterhaltsberechtigte Personen haben Anspruch auf Inkassohilfe, wenn die unterhaltspflichtige Person ihrer Unterhaltspflicht nicht vollständig, nicht rechtzeitig, nicht regelmässig oder überhaupt nicht nachkommt.

139 Fälle für Inkassohilfe im Kanton Schwyz im letzten Jahr Die Fachstelle unterstützt unterhaltsberechtigte Personen, geschuldete Alimente einzutreiben. Sind die Inkassomassnahmen erfolgreich, werden die eingegangenen Zahlungen von der Ausgleichskasse in der Regel umgehend der berechtigten Person weitergeleitet.

Für das grenzüberschreitende Alimenteninkasso bestehen verschiedene Übereinkommen. Das wichtigste ist das UNOÜbereinkommen vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (New Yorker Übereinkommen): Dieses Übereinkommen ist von rund 65 Ländern ratifiziert worden. Im vergangenen Jahr zählte man im Kanton Schwyz 139 Fälle für Inkassohilfe sowie 44 internationale Inkassofälle.

980 Franken können pro Kind maximal bevorschusst werden Wenn Kinderalimente nicht vollständig oder nur unregelmässig bezahlt werden, hat das unterhaltsberechtigte Kind unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Vorschusszahlungen durch die zuständige Stelle.

Diese fordert die bevorschussten Zahlungen direkt bei der oder dem Unterhaltspflichtigen ein. Ein Vorschuss wird ausgerichtet, soweit der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, ein bestimmtes Mindesteinkommen nicht erreicht. Seit dem 1. Januar können maximal 980 Franken pro Kind bevorschusst werden.

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