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Finanzausgleich wird reformiert

Finanzausgleich wird reformiert Finanzausgleich wird reformiert

Der Regierungsrat hat die Finanzprüfung 2022 aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung bereinigt und an den Kantonsrat überwiesen

Ein neuer Finanzausgleich soll die Bezirke und die Gemeinden im Kanton Schwyz entlasten: Darüber informierten gestern Regierungsrat Herbert Huwiler und Martin Wipfli, Präsident Verband Schwyzer Gemeinden und Bezirke.

Der Schwyzer Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat Bericht und Vorlage für eine Neuordnung des indirekten Finanzausgleichs sowie eine vollständige Reform des innerkantonalen Finanzausgleichs. «Gemäss dem Vorschlag des Regierungsrats könnten die Bezirke und Gemeinden zukünftig um jährlich rund 67 Millionen Franken entlastet werden», sagte Regierungsrat Herbert Huwiler an einer Pressekonferenz.

Mit der Motion «Anreizbasierter, fairer und zeitgemässer innerkantonaler Finanzausgleich» hat die Staatswirtschaftskommission gefordert, die sieben Bereiche des indirekten Finanzausgleichs anzupassen beziehungsweise abzuschaffen sowie den innerkantonalen Finanzausgleich (IFA) gemäss dem Bericht «Finanzen 2020» zu überarbeiten.

Der ursprünglich geforderte Härteausgleich wurde obsolet Um den Wechsel zum neuen System abzufedern, forderte die Staatswirtschaftskommission zudem einen befristeten Härteausgleich. Im Rahmen der Finanz- und Aufgabenprüfung 2022 nahm der Schwyzer Regierungsrat diese Forderungen auf, evaluierte die bestehenden Aufgaben und Finanzierungsstrukturen umfassend und unterbreitete seine Anpassungsvorschläge zur Vernehmlassung.

«Im Rahmen der Vernehmlassung fand der regierungsrätliche Vorschlag mehrheitlich Zustimmung, jedoch wurde auch an verschiedenen Punkten Kritik geübt», führte Huwiler aus: «Basierend auf den Ergebnissen der Vernehmlassung hat sich der Regierungsrat – in Abweichung zur Forderung der Staatswirtschaftskommission – entschieden, zusätzliche Gefässe für den Strukturerhalt zu schaffen, auf einen Härteausgleich zu verzichten sowie geografische Sonderlasten stärker auszugleichen.» Positive Bilanzen für die Gemeinwesen Der Schwyzer Regierungsrat sei erfreut, dass mit diesen Anpassungen eine Revision mit fast ausschliesslich positiven Bilanzen für die Gemeinwesen präsentiert werden könne. Der ursprünglich geforderte Härteausgleich werde dadurch obsolet. Der IFA werde durch die Vorlage anreizbasiert und zielgerichtet neu aufgestellt.

Durch die zusätzlichen Strukturbeiträge könnten zukünftig insbesondere bevölkerungsarme Gemeinden ergänzend und direkt unterstützt werden. Ebenfalls sehe der Regierungsrat – wie bereits in der Vernehmlassung – Anpassungen in den Bereichen der Prämienverbilligung, den Baubeiträgen für soziale Einrichtungen, dem vorbeugenden Brandschutz, der Einsatzausrüstung der Feuerwehr, den Pauschalbeiträgen an Lehrpersonen in der Volksschule, den Baubeiträgen für Schulbauten sowie dem öffentlichen Verkehr vor.

Entlastung von jährlich 67 Millionen Franken In den Bereichen Verbindungsstrassen und Sonderschule werde kein unmittelbarer Handlungsbedarf eruiert. Im Bereich Alter und bei der Tierkörperbeseitigung wurde zukünftiger Handlungsbedarf festgestellt: Dieser soll jedoch in separaten Vorlagen an die Hand genom-men werden.

Die vorgeschlagenen Anpassungen führen zu einer jährlichen Entlastung der Bezirke und Gemeinden von insgesamt rund 67 Millionen Franken. «Insbesondere kleinere, ressourcenschwache Gemeinwesen werden im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage deutlich besser gestellt», betonte Huwiler: «Durch die Streichung des ursprünglich geplanten horizontalen Härteausgleichs profitieren die Gemeinwesen bereits mit der Inkraftsetzung von der vollen Entlastungswirkung. » Lediglich der Bezirk Höfe müsse, neben den Aufwendungen des Kantons, mit geringfügig höheren Aufwänden rechnen. Durch den vorliegenden Vorschlag würden die fiskalische Äquivalenz in verschiedenen Bereichen verbessert, Fehlanreize ausgemerzt, Aufgaben entflochten und die Autonomie der Gemeinwesen gestärkt.

Regierungsrat warnt vor Begehrlichkeiten «Insgesamt ermöglicht der Vorschlag des Regierungsrates den Gemeinwesen eine hohe Reduktion der Steuerfüsse und damit eine massgebende Angleichung der Steuerbelastung zwischen den Gemeinden», konstatierte Huwiler: «Hingegen werden durch die Vorlage der kantonale Finanzhaushalt stark belastet und die finanziellen Perspektiven stark eingetrübt.» Der Regierungsrat warnt in dieser Hinsicht vor zusätzlichen Einzelbedürfnissen und Begehrlichkeiten, damit sich kein strukturelles Defizit auf kantonaler Stufe entwickelt. In einem nächsten Schritt wird die Staatswirtschaftskommission die Vorlage vorberaten und das Geschäft im Anschluss dem Kantonsrat unterbreitet.

«Der Verband begrüsst die fundierte und konstruktive Arbeit des Regierungsrats», sag-te Martin Wipfli, Präsident Verband Schwyzer Gemeinden und Bezirke (VSZGB): «Den Hinweisen der Gemeinden und Bezirke wurde in der Erarbeitung Rechnung getragen.» «Fast alle Gemeinwesen profitieren von Neuregelung» Die Vorlage sei positiv für die Gemeinden und die Bezirke, stell-te Wipfli fest: «Fast alle Gemeinwesen profitieren von der vorgeschlagenen Neuregelung.» Der Kanton nehme nicht zu unterschätzende finanzielle Risiken auf sich.

«Die Gemeinden und Bezirke werden finanziell substanziell entlastet und können diese Mittel frei einsetzen», sagte der Präsident: Ressourcenstärkere Gemeinden würden weiterhin einen grossen Solidaritätsbeitrag leisten. Kleine Gemeinwesen seien derweil mit der vorgesehenen Strukturerhaltung gut gegen schwer finanzierbare Aufgaben abgesichert.

«Wichtig ist, dass diese Reform nun gemeinsam und zugunsten aller Gemeinwesen unterstützt wird», fasste Wipfli zusammen: «Spezialforderungen und Einzelwünsche gefährden ganzheitliche Lösung.»

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