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Kirchensteuern bleiben erhalten

Kirchensteuern bleiben erhalten Kirchensteuern bleiben erhalten

Am Mittwoch ging im Rathaus in Schwyz eine Sitzung des Kantonsrats über die Bühne

Die Kirchensteuern für juristische Personen werden nicht abgeschafft: Eine entsprechende Motion wurde mit 54 zu 34 Stimmen nicht erheblich erklärt.

Bereits im Vorfeld der Kantonsratsdebatte am Mittwoch hat-te die Motion «Fakultative Kirchensteuern für juristische Personen » Wellen geworfen. Kantonsrat und Motionär Jan Stocker (SVP, Freienbach) kritisierte «die immer wieder stattfindende politische Einmischung der Kirche und damit zusammenhängend die Verletzung ihrer politischen Neutralität». Es wäre heute nicht mehr denkbar, Kirchensteuern für juristische Personen zu erheben. Stocker erinnerte hierbei an das siebte Gebot: «Du sollst nicht stehlen.» Leistungsabbau im Fokus

Elias Studer (SP, Arth) outete sich als Atheist, sprach sich aber nichtsdestotrotz gegen die Abschaffung der Kirchensteuern aus: «Es darf zu keinem Leistungsabbau bei der Kirchensteuer kommen.» Die Kirchen würden unzählige Dienstleistungen zugunsten der Bevölkerung erbringen (zum Beispiel in der Spitalseelsorge). Für die SP-Fraktion sei klar, dass diese Leistungen weiterhin finanziert werden müssen.

Die Mitte war der Meinung, dass die Kirchensteuer für die Leistungen, welche die Kirchgemeinden für die ganze Bevölkerung und somit allen Menschen, auch Menschen mit anderem oder keinem religiösen Hintergrund, anbieten würden, im Sinne eines solidarischen Beitrags an die Gesellschaft seine Berechtigung habe.

«Der Kanton Schwyz wäre nur bedingt in der Lage, diese Angebote selber aufzubauen und anzubieten. Und es würde sicher wesentlich teurer, da auch sehr viel Freiwilligenarbeit geleistet wird», gab Dominik Blunschy (Mitte, Schwyz) zu bedenken. Kirchensteuer freiwillig zahlen

Die FDP wollte derweil die Kirchensteuerpflicht für Unternehmen aufheben. «Damit soll die Ungleichbehandlung von Privatpersonen und Firmen beseitigt werden», sagte Dominik Zehnder (FDP, Bäch): «Unternehmen können im Gegensatz zu Privatpersonen nicht beeinflussen, ob sie eine Kirchensteuer leisten wollen oder nicht. Die Kirchensteuerpflicht für Firmen ist eine Ungleichbehandlung. » Die Motion soll es Unternehmen im Kanton Schwyz nun ermöglichen, die Kirchensteuer freiwillig zu zahlen.

Für Zehnder ging es dabei um eine Grundsatzfrage: «Ist es gerechtfertigt, dass Unternehmen eine Institution finanziell unterstützen müssen, mit deren Wertvorstellungen oder Tätigkeiten sie womöglich nicht übereinstimmen? » Für die FDP-Fraktion sei die Kirchensteuerpflicht für Firmen weder gerechtfertigt noch zeitgemäss.

Heinz Theiler (FDP, Arth) mein-te, die Kirchensteuern für juristische Personen seien ein Fremdkörper und würden die Kantone ausbremsen.

Abfahren mit «altem Zopf» Aurelia Imlig-Auf der Maur (SP, Schwyz) konstatierte, dass auch Unternehmen von diesen Kirchensteuern profitieren würden, da diese ein grosses Engagement im sozialen Bereich ermöglichten.

«Im Gegensatz zu privaten Personen können juristische Personen nicht einfach aus der Kirche austreten respektive können sich nicht von der staatlich angeordneten Kirchensteuer befreien », sagte Michael Spirig (GLP, Schübelbach): «Eine solche unfreiwillige Unterstützung zugunsten der Landeskirchen ist nicht liberal und steht im Widerspruch zum Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat, wofür sich die Grünliberalen aktiv einsetzen.» Auch der Regierungsrat anerkenne schliesslich, dass ein solcher alter Zopf heute nicht mehr eingeführt würde. Spirig fand, dass die Zeit einer Entkoppelung und somit Modernisierung des Steuersystems gekommen und die Motion erheblich zu erklären sei.

Libertäres Staatsverständnis

Franz-Xaver Risi (Mitte, Lachen) sprach von gewachsenen Strukturen, die sich bewährt hätten, und die nun nicht mutwillig zerstört werden sollen: «Leidtragende wären auch die Gemeinden, die vieles wieder neu aufbauen müssten.» Wer für die Abschaffung der Kirchensteuern eintrete, vertrete ein libertäres Staatsverständnis ohne Gemeinschaftssinn, in dem sich jeder selbst der Nächste sei.

Alexander Lacher (SVP, Freienbach) sprach von einer Zwangsabgabe, welche die von der Bundesverfassung garantierte Religionsfreiheit bedrohe: «Des Öftern hört eine bürgerliche Politik bei der Kirchentüre auf – angesichts dessen, dass die Kirchen vermehrt eine linke, wirtschaftsfeindliche Politik betreiben.» «Fakultative Kirchensteuer ist ein Unding»

Der Regierungsrat Herbert Huwiler (SVP) plädierte dafür, die Motion für nicht erheblich zu erklären: «Eine fakultative Kirchensteuer ist ein Unding, ein Widerspruch an sich. Stattdessen müsste man von einer Spende sprechen.» Die Motion wurde mit 54 gegen 34 Stimmen nicht erheblich erklärt.

Mit einem Postulat forderten die SP-Kantonsräte Elias Studer (Arth) und Peter Nötzli (Wollerau), dass der Regierungsrat prüfen soll, wie der Kanton Schwyz die Kirchensteuer für juristische Personen so verändern könne, dass die religiöse Neutralität in Zukunft gewährleistet werden kann, ohne dass ein Leistungsabbau stattfinde. Dieses Postulat wurde mit 75 zu 11 Stimmen nicht erheblich erklärt.

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