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Etzelwerk: Noch sind nicht alle Konzessionen erteilt

Etzelwerk: Noch sind nicht alle  Konzessionen erteilt Etzelwerk: Noch sind nicht alle  Konzessionen erteilt

Der Kanton Schwyz hat seine Sache gemacht. Für Regierungsrat Sandro Patierno sind auch Zug und Zürich «auf Kurs».

Am 27. November 2022 stimmten die beiden Bezirke Einsiedeln und Höfe der Etzelwerk-Konzession zu. Wurden daraufhin Stimmrechtsbeschwerden eingereicht? Es gingen keine Stimmrechtsbeschwerden bei den Bezirken Einsiedeln und Höfe ein. Da die Stimmberechtigten der Bezirke Einsiedeln und Höfe im November 2022 mit 3268 Ja-Stimmen zu 871 Nein-Stimmen, respektive 6189 Ja-Stimmen zu 290 Nein-Stimmen der SBB AG die Fliesswasserkonzession erteilt haben, ist diese nach Ablauf der Beschwerdefrist rechtskräftig.

Noch fehlt die Genehmigung in den Kantonen Schwyz, Zug und Zürich. Gibt es eine zeitlich festgelegte Reihenfolge? Nein, es gibt keine festgelegte Reihenfolge. Wann stimmt der Kanton Schwyz über welche Konzession ab?

Zuständig ist der Regierungsrat des Kantons Schwyz. Er hat die Fliesswasser-Konzession zu genehmigen und gleichzeitig die Pump-Konzession zu erteilen. Der Beschluss der Pump-Konzession und die Genehmigung der Fliesswasser-Konzession ist durch den Schwyzer Regierungsrat am 25. April 2023 erfolgt. Sobald die Regierungsräte der Kantone Zug und Zürich die Konzession erteilen, wird eine koordinierte Publikation der Konzessionserteilung in den Amtsblättern erfolgen – mit einer Beschwerdefrist von 20 Tagen. Wann (und wer) stimmt in den Kantonen Zug und Zürich über welche Konzession ab?

Die Regierungsräte der Kantone Zug und Zürich erteilen die Konzession für die Fliessgewässer. Der Zeitpunkt der Erteilung wird in den nächsten Wochen oder Monaten erfolgen. Im November 2022 meinten Sie, dass die Unterzeichnung in den Kantonen Schwyz, Zug und Zürich «im ersten Quartal 2023» erfolgen würde. Warum diese «Verzögerung»? Die Koordination unter den fünf Konzedenten nimmt mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich gedacht. Insbesondere die Aufbereitung der Unterlagen wie auch die Auflagefristen für Regierungsratsgeschäfte in den drei Kantonen sind unterschiedlich. Im Kanton Schwyz hat der Regierungsrat die Konzession bereits erteilt; die Regierungen der Kantone Zug und Zürich sind auf Kurs. Gibt es allenfalls handfeste inhaltliche Gründe? Nein, die gibt es nicht. Es gibt auch keine Meinungsverschiedenheiten oder irgendwelche veränderte Voraussetzungen. Die Etzelwerk-Konzession reicht weit über ein «Tagesgeschäft » hinaus …

Das stimmt. Mit dem Abschluss der Neukonzessionierung des Etzelwerks können verschiedene Zielkonflikte nach langen, komplexen Verhandlungen unter Dach gebracht werden. Damit wird eine nachhaltige Wasserkraftproduktion für die nächsten 80 Jahre sichergestellt. Das Etzelwerk leistet somit einen substanziellen Beitrag an die nachhaltige Mobilität und ist eines von drei Wasserkraftwerken im Kanton Schwyz von nationaler Bedeutung. Tragen wir Sorge zu unserer erneuerbaren Energieproduktion.

Und so war es für mich ein Privileg, bei der neuen Etzelwerk-Konzession als Verhandlungsleiter agieren zu dürfen. Der Dank gehört aber allen Beteiligten – für das grosse Engagement und die gute Zusammenarbeit.

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