Verwaltungsgericht gibt Alpthal «vollumfänglich» recht
Die im Nachgang an eine Gemeindeversammlung in Alpthal eingereichte Stimmrechtsbeschwerde wurde vom Schwyzer Verwaltungsgericht abgewiesen. Die Gemeindepräsidentin Luzia Bühner zeigt sich sehr zufrieden mit dem Entscheid.
Zwei Traktanden an der Gemeindeversammlung in Alpthal, die am 22. April 2022 über die Bühne gegangen ist, standen im Fokus einer Stimmrechtsbeschwerde: Es ging einerseits um die Genehmigung des überarbeiteten Reglements der Wasserversorgung der Gemeinde Alpthal und andererseits um die Genehmigung des überarbeiteten Tarifblatts der Wasserversorgung.
Der Stimmrechtsbeschwerde kam eine aufschiebende Wirkung zu, was bedeutet hat, dass die Genehmigung des Reglements der Wasserversorgung wie auch des Tarifblatts der Wasserversorgung vorerst nicht in Kraft gesetzt werden konnte. Wassergebühren konnten nicht erhöht werden – ein Verlust Damit war klar: Bis das Schwyzer Verwaltungsgericht einen Entscheid gefällt hatte, sind das bisherige Reglement der Wasserversorgung in Kraft und die bestehenden Tarife gültig gelieben.
Dementsprechend konnte die Gemeinde Alpthal die Wassergebühren nicht erhöhen, wie es geplant war, solange das alte Reglement in Kraft geblieben ist: Wegen der Stimmrechtsbeschwerde sind die bisherigen tieferen Preise bei der Wasserversorgung fürs Erste bestehen geblieben. Das wirkte sich auf die Finanzen der Gemeinde aus, weil sie weniger Geld einnehmen konnte als geplant gewesen war.
Luzia Bühner, Gemeindepräsidentin in Alpthal, zeigt sich sehr zufrieden mit dem Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts: «Das Gericht gibt der Gemeinde Alpthal vollumfänglich recht. Es wird aufgezeigt, dass wir nichts falsch gemacht haben.» Das Reglement der Wasserversorgung der Gemeinde Alpthal muss nun in einem nächsten Schritt vom Schwyzer Regierungsrat genehmigt werden: Erst dann kann die Umsetzung erfolgen.
Die Begründung des Urteils seitens des Schwyzer Verwaltungsgerichts ist adäquat ausgefallen: «Zusammenfassend erweist sich die Beschwerde als unbegründet. Weder wurden bei der Beschlussfassung zum überarbeiteten Reglement und zum überarbeiteten Tarifblatt Verfahrensrechte verletzt, noch ist das neue Reglement oder das neue Tarifblatt inhaltlich widerrechtlich und unzulässig.» «Bürger sind eher bereit, Beschwerde zu erheben»
Hat der Fall in Alpthal Folgen für weitere Vorlagen, die zukünftig vor die Gemeindeversammlung oder die Urne kommen werden? «Unbestreitbar ist, dass Bürgerinnen und Bürger heutzutage eher als denn in früheren Zeiten bereit sind, Beschwerde einzureichen », konstatiert Bühner: «Weil sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass zum Beispiel gegen eine Abstimmung Beschwerde erhoben wird, muss sich eine Gemeinde juristisch verstärkt absichern.» Das sei naturgemäss mit erhöhten Auflagen und Aufwänden juristischer Art verbunden.
Beschwerdeführer werden zur Kasse gebeten Die Beschwerde wurde im Fall Alpthal vom Schwyzer Verwaltungsgericht abgewiesen. Die Verfahrenskosten von 800 Franken werden den Beschwerdeführern, in solidarischer Haftung, auferlegt. Die Beschwerdeführer haben der Vorinstanz in solidarischer Haftung eine Parteientschädigung von 3500 Franken zu entrichten.
Gegen diesen Entscheid des Verwaltungsgerichts ist keine Beschwerde beim Bundesgericht erhoben worden: Die Beschwerdeführer haben das Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts nicht weitergezogen.