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Schwyzer Velowege sollen auch aus der Staatskasse finanziert werden

Im Kanton Schwyz soll es künftig zusammenhängende, sichere und attraktive Velowege geben. Bei der Umsetzung erwartet der Kanton allerdings einige Hürden. Als erster Schritt wurde die Vernehmlassung eröffnet.

DANIEL KOCH

Unbestritten ist, dass sich das Velofahren in der Schweiz wachsender Beliebtheit erfreut. Nicht von der Hand zu weisen ist auch, dass ein Ausbau von Velowegen wegen des beschränkten Platzes und divergierender Interessenlagen immer auch Verfahren hervorbringt, die zuweilen langwierig ausfallen können. Was die Mehrheit des Volkes möchte, ist auf demokratischem Weg bereits deutlich zum Ausdruck gebracht worden. Im Jahr 2018 haben das Schweizer Stimmvolk und alle Stände dem Bundesbeschluss über die Velowege zugestimmt. Im Kanton Schwyz lag der Ja-Anteil bei 62,5 Prozent, gesamtschweizerisch bei 73,6 Prozent.

Nachdem am 1. Januar 2023 das entsprechende Bundesgesetz über Velowege in Kraft getreten ist, bringt der Kanton Schwyz nun sein neues kantonales Veloweggesetz auf den Weg. Fünf Jahre haben die Kantone Zeit, dafür zu sorgen, dass die bestehenden und vorgesehenen Velowegnetze für den Alltag und die Freizeit verbindlich festgelegt werden. Als erster Schritt ist im Kanton Schwyz die Vernehmlassung zum neuen kantonalen Gesetz eröffnet worden.

In die Pflicht genommen wird dabei nicht nur der Kanton selbst, sondern auch die Gemeinden. Zuständig für die Projektierung, den Bau und den Unterhalt der Velowege sollen nämlich die Träger der jeweiligen Strassen sein. Die Planung der kommunalen Velowegnetze kann von Bundesrechts wegen an die Gemeinden delegiert werden. Das kantonale Veloweggesetz unterscheidet deshalb zwischen dem Velowegnetz mit kantonaler Netzfunktion (das Velowege enthält, die von kantonalem Interesse sind) und den Velowegnetzen mit kommunaler Netzfunktion für den Alltags- und Freizeitverkehr.

Änderung bei der Finanzierung Eine Änderung strebt man bei der Finanzierung an. Neu sollen die kantonalen Kosten von Velowegen des Alltagsverkehrs aus der Strassenkasse finanziert werden. Investitionen für Velowegnetze des Freizeitverkehrs sollen hingegen weiterhin aus der ordentlichen Staatskasse getätigt werden.

Verschiedene Interessen abwägen Wichtig ist festzuhalten, dass im Bundesgesetz zu den Velowegen den Interessen des Veloverkehrs gegenüber anderen geschützten Rechtsgütern kein erhöhtes Gewicht beigemessen wurde. Die neue Gesetzgebung ändert laut dem Kanton Schwyz also nichts daran, dass bei der Planung und beim Bau neuer Velowege im Einzelfall eine Abwägung der verschiedenen auf dem Spiel stehenden Interessen erforderlich ist. «Dies hat etwa zur Folge, dass sich beim angestrebten Ausbau der Velowege auch in Zukunft aufwendige und langwierige Landerwerbsverfahren ergeben oder die gegebenen Platzverhältnisse, Topografie sowie Natur- und Landschaftsschutzinteressen Umsetzungshürden darstellen können», hält der Kanton explizit fest.

Allen möglichen Widerständen zum Trotz ist man beim Kanton aber bestrebt, die geplanten Velowege «dereinst auch tatsächlich realisieren zu können». Die öffentliche Vernehmlassung zum neuen kantonalen Veloweggesetz dauert bis am 21. April.

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