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Mann drohte Polizei mehrfach mit dem Tod

Ein Ausserschwyzer büsst seine Straftaten teuer – unter anderem wegen Gewalt und Drohungen. Selbst das Bezirksgericht March fand die Übertretungen «etwas happig».

mrj. Vor dem Bezirksgericht March war der heute 47-Jährige wortkarg und mürrisch: «Ich sage nichts mehr dazu.» Er könne es nicht ändern und «ja, es war mein Fehler». Es sind drei Fälle, bei denen er sich mehrfach strafbar machte.

Sich einiges «geleistet» Im Frühjahr 2021 war er betrunken ins Auto gestiegen. Schon beim Wegfahren richtete er bei einem Einkaufscenter Sachschaden an. Ein Polizist in zivil sah ihn dabei und versuchte ihn daran zu hindern, weiterzufahren, indem er ihm den Zündschlüssel wegnehmen wollte. Der Fahrer gab jedoch Gas, sodass sich der Polizist am Bein verletzte. Der Täter fuhr, ohne Hilfe zu leisten, weiter und ras-te kurz darauf unkontrolliert in eine Holzbeige. Der Unfallfahrer verliess auch diese Unfallstelle, konnte aber kurz darauf von einer Patrouille gestellt werden. Er verweigerte die Personenkontrolle, schimpfte, drohte und wollte die Feststellung seiner Fahrunfähigkeit verhindern. Am Ende ergab die Alkoholprobe 2,5 Promille.

Nach dieser Kaskade von Straftaten folgte nur rund einen Monat später eine weitere. Der Ausserschwyzer trank sich erneut in einen Rausch, bestieg sein Leichtmotorfahrrad und kollidierte mit einem stehenden PW. Erneut verliess er den Unfallplatz und wurde von einer Polizeipatrouille wenige Minuten später angehalten. «Haued ab ier Arschlöcher, lönd mich in Ruä», so der Mann laut Anklage. Er musste arretiert werden für den Spitaltransport. Dort war er weiter gewalttätig und drohte: «Ich bring euch alli um, wenn ich euch uf de Strass geseh, denn verschüssi euch.» Suizid angekündigt Wenige Tage darauf erwähnte der Mann bei einem Spitalbesuch, dass er sich umbringen werde, was das Personal der Polizei meldete. Diese blieb am Wohnort des Täters jedoch vor verschlossener Tür. Telefonisch teilte der Mann mit, dass er sich in zwei Tagen, am Karfreitag, das Leben nehmen werde. Die Polizei intervenierte erneut und konnte ihn nur mit Anwendung von Gewalt abführen und nach Oberwil zur psychiatrischen Betreuung bringen. Auch dort brüllte der Mann mehrfach, dass er sich eine Waffe besorge, und drohte den Polizisten.

Der Bezirksrichter meinte am Ende der Verhandlung zum Angeklagten noch: «Es war etwas hap-pig, was Sie in besagter Zeit gemacht haben.» Dieser hoffte auf «Milde». Das Bezirksgericht hat den Mann nun vor Kurzem in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen.

Busse oder Gefängnis

Er muss eine Busse von rund 2200 Franken bezahlen oder 49 Tage ins Gefängnis. Die bedingte Geldstrafe über 150 Tagessätze à 30 Franken ist zur Probe auf drei Jahre aufgeschoben. Schwerer treffen dürfte den Mann, dass er die gesamten Verfahrenskosten übernehmen muss, die sich auf rund 8500 Franken belaufen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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