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Massnahmen für 50+ vorhanden

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zeigt der Schwyzer Regierungsrat Massnahmen zur Unterstützung von Personen über fünfzig Jahren im Arbeitsmarkt auf.

DAMIAN BÜRGI

In einer Kleinen Anfrage vom 20. Oktober wollte Kantonsrat Remo Di Clemente (Die Mitte) vom Schwyzer Regierungsrat wissen, was auf politischer Ebene für Personen über fünfzig Jahre unternommen wird, um deren Arbeitsmarktfähigkeit sicherzustellen. Zudem fragte er nach, wie sich die demografische Entwicklung langfristig auf die Arbeitswelt auswirken dürfte.

In seiner Antwort hat der Vorsteher des Schwyzer Volkswirtschaftsdepartements, Regierungsrat Andreas Barraud, nun auf die arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) verwiesen, die dem Kanton Schwyz zur Verfügung stehen.

Zusätzliche Absicherungen für ältere Arbeitslose

Gemäss Barraud nehmen dabei die Berater der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren speziell Rücksicht auf die Beratung und Vermittlung der älteren Arbeitslosen. In den AMM steht ein grosses Angebot an Kursen, Programmen und einzelnen Coachings für die Nachqualifizierung der «50+»-Arbeitslosen zur Verfügung.

Im Arbeitslosenversicherungsgesetz ist für über 55-Jährige auch ein spezielles Entschädigungs- und Taggeldsystem vorgesehen, damit diese mehr und länger Arbeitslosenentschädigung erhalten als jüngere Arbeitslose.

Zudem besteht für Personen über fünzig Jahre die Möglichkeit, auch nach der Aussteuerung weiterhin an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilzunehmen, damit sie ihre Fachkompetenzen auf aktuellem Stand halten können.

Bezüglich der demografischen Entwicklung steht die Gesellschaft gemäss Barraud vor der Herausforderung der Überalterung der Bevölkerung, was kurzfristig zu einer Verschärfung des Fachkräftemangels führen dürfte. Bis im Jahr 2030 dürfte jedoch ein Grossteil der «Babyboomer »-Erwerbstätigen den Arbeitsmarkt verlassen haben, was die Problematik der über Fünfzigjährigen im Arbeitsmarkt entschärfen dürfte.

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