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Asylansturm – Barraud lässt Ausnahmen zu

Asylansturm – Barraud  lässt Ausnahmen zu Asylansturm – Barraud  lässt Ausnahmen zu

Auch leer stehende Gewerbeflächen oder Industriehallen dürfen vorübergehend für die Unterbringung von Flüchtlingen gebraucht werden.

JÜRG AUF DER MAUR

Was der Kanton Schwyz darf, soll auch den Gemeinden und Bezirken bewilligt werden: Dies hält der Schwyzer Regierungsrat Andreas Barraud auf eine Kleine Anfrage von Mathias Bachmann (Mitte, Merlischachen) und seiner Parteikollegin Irene Huwyler (Schwyz) fest.

Grundsätzlich seien Gewerbeund Industriezonen zwar nicht fürs Wohnen gedacht. «Aufgrund der ausserordentlichen Situation, der tiefen Leerwohnungsbestände sowie des hohen öffentlichen Interesses an der zeitnahen Unterbringung der Asylsuchenden » könne sich das Schwyzer Volkwirtschaftsdepartement «die vorübergehende Nutzung solcher Zonen zu Wohnzwecken allerdings gut vorstellen». Recht soll nicht formalistisch angewendet werden Mit anderen Worten: Gemeinden, die für die ihnen zugeteilten Ukraine-Flüchtlinge und Asylbewerber keinen Wohnraum mehr finden, dürfen – nach entsprechender Bewilligung – vorübergehend Asylzentren in solchen Zonen einrichten.

Barraud geht sogar noch einen Schritt weiter. Das Schwyzer Volkswirtschaftsdepartement sei der Ansicht, «dass das Planungs- und Baurecht von den Gemeinden in der aktuellen Lage nicht formalistisch angewendet werden soll».

Falls auf Gemeinde- oder Bezirksstufe nur das Meldeverfahren zur Anwendung komme, dann soll aber mindestens ein Betriebskonzept ausgearbeitet werden, schreibt Barraud: Zudem müssten auch im Meldeverfahren die einschlägigen Vorschriften zum Brandschutz, zur Wohnhygiene und zum Lärmschutz zur Anwendung kommen. Container prüfen, Zonenpläne nicht anpassen Den Gemeinden wird zudem empfohlen, Containerlösungen zu prüfen. Diese seien auch im Betrieb «einfach zu handhaben». Abgeraten wird dagegen von einer Anpassung der Zonenpläne: Das dauere wegen den Verfahren zu lange. Wichtig sei jedoch, dass die Gemeinden die vorhandenen planungs- und baurechtlichen Vorgaben mit «Augenmass » anwenden würden. Mittelfristig seien die Gemeinden aber gut beraten, ein nachhaltiges Unterbringungskonzept zu erarbeiten. Einige Gemeinden verfügten mittlerweile über eigene Asylzentren, die flexibel nutzbar seien und einen erhöhten Handlungsspielraum ermöglichten.

Um für seine Aufgaben genügend Platz zu schaffen, hat der Kanton Schwyz vor Kurzem im ehemaligen Landi-Gebäude in Seewen eine kleine Zeltstadt für 140 Personen eingerichtet.

In der ehemaligen Landi in Seewen konnte der Kanton Schwyz für Ukraine-Flüchtlinge eine Zeltstadt in Betrieb nehmen.

Foto: Andreas Seeholzer

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