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Bruno Suter vor Gericht

Bruno Suter vor Gericht Bruno Suter vor Gericht

Vorwurf: Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen

Das Schwyzer Bezirksgericht hat sich in der letzten Woche mit dem Muotathaler Wirt Bruno Suter befasst. Es ging um Widerhandlung gegen die Covid-Bestimmungen.

ANDREAS SEEHOLZER

In der Befragung des Bezirksgerichts Schwyz sagte Bruno Suter, dass es ihm bei dem Verfahren wie auch vor Bundesgericht darum gehe, rechtliche Klarheit zu erwirken. Gesetzliche Grundlage fehlt

Was er genau damit meinte, führte sein Anwalt Oswald Rohner aus, der als Hauptpunkt des Verfahrens folgende – seiner Meinung nach – juristische Ungereimtheit ausführte: «Die Strafbestimmungen in der Covid- 19-Verordnung basieren nicht auf einer gesetzlichen Grundlage, sie verstossen gegen Artikel 1 des Strafgesetzbuches: Eine Bestrafung darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt.» Dem entgegnete der Staatsanwalt einen Bundesgerichtsentscheid von 2021, welcher bestätigt, dass «die Strafbestimmungen der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie eine hinreichende formell-gesetzliche Grundlage für eine Strafnorm darstellen». Den Bundesgerichtsentscheid wiederum bezeichnete Suters Anwalt als «nicht einschlägig», also nicht vergleichbar mit dem aktuellen Verfahren. Das Urteil des Schwyzer Bezirksgerichts wird in den kommenden Tagen schriftlich eröffnet.

Weiter führte Suters Anwalt aus, dass die Walliser Mieter, die Suters Gaststätte während der Pandemie als Stube betrieben hatten, in der Sache bereits bestraft worden seien. «Doch für ein Delikt, das nur eine Person begehen kann, ist auch nur eine Person strafbar.» Dass das Restaurant kein öffentlicher Betrieb mehr war, habe sogar das Amt für Arbeit bestätigt, indem es die Ausrichtung einer Kurzarbeitsentschädigung rechtskräftig ablehnte. Dazu sagte der Staatsanwalt, dass Suter die «Stube» ermöglicht habe und darum «faktisch der Betreiber war».

Suter habe das Betreten der Räume durchaus auf Personen mit Zertifikat beschränkt, dies an der Eingangstüre mit dem ≠åSchild «Nicht Zertifizierte und Hunde müssen draussen bleiben », so Suters Anwalt weiter. Eine Kontrollpflicht obliege einzig den hierzu berufenen staatlichen Organen, also der Polizei. Das Gegenteil zu verlangen, liefe darauf hinaus, «den Privaten zu Amtsanmassung zu verpflichten ». Im Übrigen habe für die öffentliche Verwaltung und die Gerichte ebenfalls die gleiche Verordnung gegolten, «ich habe aber nie irgendwo einen Türhüter gesehen». Auch für die Maskentragpflicht habe keine gesetzliche Grundlage bestanden: Suters Anwalt verglich es mit dem Gurtenobligatorium, das zwar eingeführt worden war, wofür aber keine gesetzliche Grundlage bestand und wozu erst das Strassenverkehrsgesetz ergänzt werden musste.

Freispruch gefordert

Weiter sei in der kantonalen Verfügung des Departements des Innern gegen Bruno Suter keine Strafandrohung enthalten, von Busse und Strafe stehe da-rin nichts. In der Anklage durch die Staatsanwaltschaft sei zudem das «Akkusationsprinzip» verletzt. Die Anklage hätte demnach detailliert bezeichnen müssen, «was der Angeklagte hätte tun sollen oder was er genau unterlassen hat». Bruno Suters Anwalt forderte deswegen einen Freispruch mit Kostenfolge durch den Staat.

Bruno Suter (links) und sein Anwalt Oswald Rohner in der letzten Woche vor dem Eingang zum Gericht.

Foto: Andreas Seeholzer

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