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Axen-Beschwerde abgelehnt – Verbände prüfen Weiterzug

Axen-Beschwerde abgelehnt –  Verbände prüfen Weiterzug Axen-Beschwerde abgelehnt –  Verbände prüfen Weiterzug

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Umweltverbände gegen die A4 Neue Axenstrasse abgewiesen. Das wollen diese nicht einfach so hinnehmen.

ANDREAS SEEHOLZER

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerde der Umweltverbände gegen den Bau der A4 Neue Axenstrasse in allen Punkten abgewiesen. Falls es zu keinem Weiterzug ans Bundesgericht kommt, wäre eine Vollendung des Projekts 2033 realistisch, teilen die beiden Baudirektoren der Kantone Schwyz und Uri, Landammann André Rüegsegger und Regierungsrat Roger Nager, mit.

Das Projekt sieht den Bau zweier Strassentunnel vor. Zusätzlich ist im Bereich Gumpisch eine Schutzgalerie projektiert, die als Sicherheitsmassnahme inskünftig die Strasse vor Steinschlägen schützen soll. Flankierende Massnahmen auf der alten Axenstrasse sollen zudem sicherstellen, dass der Transitverkehr die neue Axenstrasse benutzt, sich die Sicherheit auf der alten Axenstrasse für den Langsamverkehr erhöht und deren touristische Attraktivität gesteigert wird.

Alpenkonvention nicht anwendbar

Wie es vom Bundesverwaltungsgericht in einer Mitteilung heisst, bringen die Beschwerdeführenden hauptsächlich vor, der Bundesrat habe den neuen Strassenabschnitt, der von der Bundesversammlung als Nationalstrasse der dritten Klasse definiert worden sei, zu Unrecht aufklassiert. «Das BVGer kommt nach eingehender Auslegung der anwendbaren Bestimmung zum Schluss, dass die Aufklassierung des Abschnitts zwischen Brunnen und Flüelen zur Nationalstrasse der zweiten Klasse nicht zu beanstanden ist.» Der Bundesrat habe seine Kompetenzen nicht überschritten, und die Aufklassierung als solche erweise sich aus Sicherheitsgründen als zulässig, da die Benützung der Tunnel durch den Langsamverkehr zu gefährlich wäre.

Auf Vorbringen der Umweltverbände befasste sich das Gericht auch mit der Frage, inwiefern die Alpenkonvention zu berücksichtigen ist. «Das BVGer kommt zum Schluss, dass die Normen der Alpenkonvention als Rahmenabkommen nicht unmittelbar anwendbar sind.» Zudem könne nicht auf das dazugehörende Verkehrsprotokoll abgestellt werden, nachdem die Schweiz dieses bis heute nicht ratifiziert habe.

Die Beschwerdeführenden kritisieren zudem, bei der Umweltverträglichkeitsprüfung hätten auch die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaübereinkommen berücksichtigt werden müssen. Dieser Argumentation folgt das BVGer ebenfalls nicht. «Da die Schweizer Stimmbevölkerung die Totalrevision des CO2-Gesetzes, die die Vorgaben des Pariser Klimaübereinkommens konkretisiert hätte, abgelehnt hat, sind für das Projekt einzig die Bestimmungen des geltenden CO2-Gesetzes massgebend. » Weiter stellt das BVGer fest, dass insbesondere die Vorbringen betreffend Eingriffe in nationale Naturschutzobjekte (Flachmoor/Amphibienlaichgebiete) allesamt unbegründet sind. Interkantonales Axenkomitee bedauert Gerichtsentscheid Dass beim Bundesverwaltungsgericht kein einziger Punkt der Beschwerde Gehör fand, bedauert das Interkantonale Axenkomitee, welches aus den Sektionen Uri und Schwyz des VCS, der Alpeninitiative sowie den Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz besteht. Einzig in Bezug auf die notwendigen Massnahmen auf der bestehenden Axenstrasse fühlt sich das Komitee bestätigt. «Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinen Erwägungen nochmals deutlich fest, dass die neue Axenstrasse erst in Betrieb genommen werden darf, wenn die flankierenden Massnahmen auf der bestehenden Axenstrasse umgesetzt worden sind», schreiben die Organisationen in ihrer Medienmitteilung vom vergangenen Freitag. Die Massnahmen seien «entscheidend für die Entlastung von Sisikon und für die Verhinderung von zusätzlichem Verkehr auf der Nord-Süd-Achse», so das Komitee.

«Die Kantone Uri und Schwyz versuchten, dies anders zu interpretieren, und sind damit nun definitiv gescheitert.» Die Organisationen würden sich nun an die Analyse des Urteils machen. Die Frist für einen Weiterzug ans Bundesgericht läuft bis Mitte September. «Wir werden nach einer genauen Prüfung des Urteils über einen allfälligen Weiterzug entscheiden und die Öffentlichkeit informieren», teilt das Komitee mit.

Die neue Axenstrasse ist rechtlich einen Schritt weiter. Ob es allerdings der letzte Schritt für die Realisation gewesen ist, wird sich noch weisen müssen.

Foto: Archiv Bote der Urschweiz

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