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«Den letzten Zwick an der Geisel …»

Immer wieder unter Drogeneinfluss und ohne Führerausweis unterwegs – dies dürfte einen 45-jährigen Märchler teuer zu stehen kommen. Zudem droht der Widerruf einer Vorstrafe.

STEFAN GRÜTER

Die Busse, die dem 45-jährigen Märchler Sportlehrer droht, ist mit 200 Franken nicht allzu gross. Und die vier Monate Freiheitsstrafe, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft bedingt bei einer Probezeit von vier Jahren auszusprechen sei, dürfte der Angeklagte bei künftiger Vermeidung der Straffälligkeit auch überstehen. Allerdings läppern sich die Verfahrenskosten, die dem Mann überbunden werden sollen, auf über 5200 Franken. Und schliesslich ist auch noch der Widerruf einer im Kanton Zürich bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 40 Franken angesagt.

Da dürfte der Märchler, der nach eigenen Angaben zwischen 2800 und 3500 Franken monatlich verdient, verheiratet ist und ein gut halbjähriges Töchterchen hat, doch hart zu beissen haben. Zudem sind gemäss Betreibungsauszug AHV-Beiträge, Krankenkassenprämien und Steuern fällig; teilweise läuft die Pfändung beziehungsweise die Betreibung.

Eingebrockt hat sich der Angeklagte diese missliche Situation, indem er immer wieder unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist, und dies, obwohl er keinen entsprechenden Führerausweis hatte. Damit machte er sich einerseits der Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz und andererseits gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig.

Erwischt wurde er im Jahr 2020 innerhalb von gut drei Wochen zweimal. Er soll sich bei der Polizeikontrolle auffällig benommen haben, was bei der Kontrolle dann durch «eine Konzentration von mindestens 1,8 Mikrogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Liter Blut» die Erklärung fand. Unterwegs war er in einem gemieteten Wagen, so dass auch ohne Kontrolle ermittelt werden konnte, dass er innerhalb eines halben Jahres mehrfach hinter dem Steuer des Wagens unterwegs war.

«Es ist ein Blödsinn gewesen»

Der 45-Jährige wurde aber nicht das erste Mal straffällig. Insgesamt ist er fünfmal vorbestraft, unter anderem durch das Amtsgericht Hannover. Eine Vorstrafe kassierte er im Kanton Zürich, und deren Probezeit lief im 2020 noch.

Vor Gericht gab der Sportlehrer seine Verfehlungen offen zu und gelobte Besserung: «Es ist ein Blödsinn gewesen», zeigte er sich einsichtig. Insbesondere seine junge Familie motiviere ihn nun zu einem besseren Lebenswandel und zur Einhaltung der Gesetze. Auch stehe eine berufliche Veränderung an. Er hoffe, dass ihm nochmals der bedingte Vollzug der Freiheitsstrafe gewährt werde, ansonsten hätte dies für seine Familie einen grossen Schaden zur Folge. «Das wäre dann aber der letzte Zwick an der Geisel», ermahnte der Gerichtsvorsitzende den Angeklagten.

Das Urteil stellt das Bezirksgericht March dem Angeklagten per eingeschriebenem Brief zu. Diesen müsse er aber dann abholen, nicht wie bei früheren Einschreiben, welche der Angeklagte nicht in Empfang nahm. So quasi als Lebenshilfe gab ihm der Vorsitzende auch den Rat, bei den Rechnungen, die ins Haus flattern, «nid nüd dergliche ztue», sondern mit den Rechnungsstellenden über Abzahlungsmodalitäten zu verhandeln.

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