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Steuerwerte sollen nach neuer Methode erhoben werden

Die steuerliche Neuschätzung von Grundstücken soll künftig mittels einer datenbasierten Bewertung erfolgen.

FRANZ STEINEGGER

Der Steuerwert der Gebäude wurde im Jahr 2004 letztmals neu eingeschätzt. Seit dem Jahr 2007 fliessen diese Werte in das steuerbare Vermögen ein. Das sei überholt, findet Kantonsrat Guy Tomaschett, SP, Freienbach: Der Steuerwert liege in einigen Gemeinden, insbesondere im Bezirk Höfe und in Küssnacht, bis zu fünfzig Prozent unterhalb des heutigen Verkehrswertes.

Er weist darauf hin, dass dies bundesrechtswidrig sei, denn der Steuerwert dürfe nicht unter siebzig Prozent des tatsächlichen Wertes fallen. Auch sei es nicht gerecht gegenüber Berggemeinden, wo die Diskrepanz zwischen Steuerwert und Verkehrswert viel kleiner sei, und auch gegenüber Neubauten, die zum Verkehrswert eingeschätzt werden.

Aufwendiges Schätzungsverfahren In einem Postulat fordern Tomaschett und vier Mitunterzeichnende den Schwyzer Regierungsrat auf, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die bundesrechtswidrige Praxis behoben und die Bewertung der Liegenschaften angepasst werden könnte.

Der Schwyzer Regierungsrat zeigt auf, dass 72 Prozent aller Grundstücke auf der Wertebasis des Jahres 2004 beruhen und bestätigt, dass es bei den Schätzungswerten zwischen Alt und Neu über die Jahre zu grossen Unterschieden gekommen sei. Um die bundesrechtlichen Vorgaben einzuhalten, «müssten sämtliche nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften im Kanton Schwyz neu bewertet werden».

Die Problematik der Liegenschaftswerte, welche die bundesrechtlichen Vorgaben nicht mehr einhalten, bestehe auch in anderen Kantonen. Dies würde in den meisten Kantonen jedoch durch einen Anpassungsrhythmus entschärft, der auf fes-ten Zeitintervallen beruhe. Dies ist für den Schwyzer Regierungsrat jedoch «im Hinblick auf die regional unterschiedlichen Entwicklungen oft zu starr».

Die Exekutive hat deshalb verschiedene andere Methoden geprüft, wie das Problem behoben werden könnte – von der Ertragswertmethode über die Realwertmethode, der Mischwertmethode bis zur «formelmässig schematischen Bewertungsmethode ».

Schwyzer Regierung strebt einen Systemwechsel an

Der Schwyzer Regierungsrat favorisiert nun eine «datenbasierte Bewertung» für eine generelle Neuschätzung: «Damit könnten Vermögenssteuerwert und Eigenmietwert per Knopfdruck neu berechnet und dem Eigentümer eröffnet werden.» Die Schätzungswerte würden den Grundstückeigentümern mit Rechtsmittel eröffnet. Die Methode sei relativ einfach umzusetzen, doch die datenbasierte Bewertung erfordere eine Gesetzesanpassung.

«Mit der Methodik der datenbasierten Bewertung könnte eine nächste generelle Neuschätzung im Kanton Schwyz effizient, rechtskonform und kostengünstig durchgeführt werden », ist der Regierungsrat überzeugt. Liegenschaftsschätzungen würden dadurch automatisiert und entpolitisiert.

Zuständig für den Methodenwechsel ist der Schwyzer Kantonsrat. «Dabei gilt es zweifelsohne, eine Gesamtabwägung vorzunehmen», zeichnet die Regierung den einzuschlagenden Weg auf – und empfiehlt deshalb, das Postulat nicht erheblich zu erklären.

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