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«Hölloch»-Wirt zieht vor Bundesgericht

Der «Hölloch»-Wirt Bruno Suter will die Bussen-Frage geklärt haben: Bei einer Verordnung fehlt laut Beschwerde die Legitimation für Bussen.

ANDREAS SEEHOLZER

Bruno Suter will die Rechtmässigkeit der Bussen und Betriebsschliessungen mittels Covid-Verordnung des Bundesrats durch das Bundesgericht geprüft ha-ben. Darum hat sein Rechtsvertreter, Philipp Kruse, Zürich, Beschwerde beim Bundesgericht erhoben, wie der «Hölloch»-Wirt sagt. Bruno Suter hat sich in seiner Gaststätte in Muotathal stets geweigert, die Zertifikatspflicht zu überprüfen, und lag da-rum mit den Schwyzer Behörden im Clinch.

Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 29. April keine Antwort auf die Frage der Rechtmässigkeit gegeben. Dies mit dem Argument, dass «nicht» damit zu rechnen sei, dass sich die aufgeworfenen Fragen unter gleichen oder ähnlichen Umständen jederzeit wieder stellen könnten.

«Es ist für die ganze Schweiz wichtig» «Es stört mich massiv, dass das Verwaltungsgericht unter dem Vorwand nicht entscheiden will, dass die Pandemie nun vorbei sei und das entsprechende Interesse damit wegfalle», so Bruno Suter. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist unter gerichte. sz.ch/vg (Suchbegriff: Gesundheitsrecht) aufgeschaltet. «Es verwundert mich, dass die Urteile, die das Schwyzer Verwaltungsgericht im Internet öffentlich zugänglich macht, immer anonymisiert werden, nur in meinem Fall nicht. Es steht da im Titel: Gasthaus Hölloch, Muotathal.» Suter begründet den Weiterzug mit dem öffentlichen Interesse: Er ist überzeugt, dass aufgrund einer Verordnung keine Bussen ausgestellt werden können. «Es ist nicht nur für mich, sondern auch für die Allgemeinheit und damit die ganze Schweiz wichtig, dass es einen Entscheid gibt, der Klarheit bringt.» Auch sein Anwalt sehe dies so, sagt Suter, und dieser werde ihn darum vor Bundesgericht unentgeltlich vertreten.

Doch um was geht es inhaltlich genau? Im Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts sind die Fragen, die Suter und sein Rechtsvertreter geklärt haben wollen, aufgeführt. Laut Covid-Verordnung mussten die Restaurations-, Club- und Barbetriebe den Innenbereich bei Personen über 16 Jahre auf jene mit einem Zertifikat beschränken.

Suter hat bisher Anwaltskosten von 12’000 Franken Dazu Suters Antrag: Es sei festzustellen, dass dafür keine gesetzliche Grundlage bestehe. Konkret: Es sei festzustellen, dass für die Bussenandrohung und -verhängung für Nichtzertifizierte, die sich im Innenraum eines Restaurants zwecks Konsumation aufhielten, keine rechtliche Grundlage bestehe.

Weiter sei festzustellen, dass die Restaurantbetriebe nicht verpflichtet seien, eine Einzelkontrolle einzurichten und nur Zertifizierte ins Restaurant zu las-sen. Zudem seien die Restaurationsbetriebe nicht verpflichtet, die Gäste im Restaurant auf das Vorliegen eines Zertifikats zu kontrollieren.

Nebst dem Verfahren vor Bundesgericht laufen in der Sache gegen Suter zurzeit noch Strafverfahren. Suter wurde sogar gemahnt, doch «wenn ich die Bussen bezahlt hätte, wäre dies wie ein Schuldeingeständnis». Dieses Schuldeingeständnis kann und will Suter zurzeit nicht machen – bis der Fall rechtlich geklärt ist.

Dass er für die Anwaltskosten im Verfahren in Lausanne nicht aufkommen muss, «finde ich vom Anwalt sehr zuvorkommend ». Bis jetzt hatte Suter in der Sache bereits 12’000 Franken Anwaltskosten zu bezahlen. Dennoch bleibt sich der Muotathaler Wirt treu: «Ich bereue nichts.»

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