Fischer stimmen neuen Schonmassnahmen zu


Da Entscheide zu wichtigen Sachfragen getroffen werden muss-ten, hatte der Vorstand des Fischereivereins Einsiedeln (FVE) die Mitglieder auf den vergangenen Samstag zu einer ausserordentlichen Generalversammlung eingeladen.
Mitg. Präsident Daniel von Burg konnte um 14 Uhr im Hotel Allegro in Einsiedeln 58 Mitglieder sowie mit Kuno von Wattenwyl (Amt für Wasserbau, Abteilung Fischerei) sowie dem Fischereiaufseher Jens-Peter Schaefer zwei Vertreter des Kantons begrüssen.
Haupttraktandum war die Vorstellung des neuen Konzeptes über die fischereiliche Bewirtschaftung des Sihlsees ab dem Jahr 2023. Für dessen Ausarbeitung wurde eine externe Fachperson beigezogen. Die Wahl fiel dabei auf Bernhard Berger aus Jagenbach in Österreich, welcher als Biologe ein Ingenieurbüro für Fischökologie und nachhaltige Gewässerbewirtschaftung betreibt. Er bewirtschaftet selber mehrere Stauseen in Österreich und ist dort auch als Angelguide tätig. Als ausgewiesener Praktiker und Spezialist für die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen angelfischereilichen Bewirtschaftung von Gewässern und Fischereirevieren war er der ideale Partner für den Fischereiverein Einsiedeln.
Ziele und Massnahmen
Sein Auftrag umfasste die Erstellung einer Defizitanalyse der heutigen fischereilichen Bewirtschaftung des Sihlsees sowie die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen. Diese wurden gemeinsam durch den Vorstand sowie die Mitgliederkommission des FVE priorisiert und entsprechende Ziele und Massnahmen für das neue Konzept definiert. Der Schwerpunkt der künftigen fischereilichen Bewirtschaftung des Sihlsees wird auf der Nachhaltigkeit liegen. So sollen zum Beispiel Totholzstrukturen in den See eingebracht werden, welche den Fischen gleichzeitig als Nahrungsgrundlage, Deckungsmöglichkeit und Laichsubstrat dienen. Da auch zusätzliche Schonmassnahmen für die Fische vor und während der Laichzeit geplant sind und deshalb die geltenden Fischereivorschriften angepasst werden müssen, konnten am Samstag die Mitglieder des FVE über die Änderungen befinden.
Neue Bestimmung für Hechte
In einer neuen «Schutzzone Süd», welche den südlichen mittleren Seeteil ab Höhe Sturmwarnung sowie den ganzen oberen Seeteil umfasst, ist künftig bis am 31. Mai jegliche Fischerei auf Raubfische untersagt. Zudem wird die Befischung laichender Zander auf ihren Nestern verboten. Als mutmasslich erstem See in der Schweiz wird am Sihlsee die Entnahme von Hechten, zwecks Förderung der für die Bestandeserhaltung wichtigen grossen Laichtiere, über ein sogenanntes Entnahme- oder Küchenfenster geregelt, bei welchem nicht nur ein Fangmindestmass (55 cm), sondern neu auch ein Höchstfangmass (80 cm) definiert wird. Die Entnahme sogenannter «Trophäenfische» über 120 cm bleibt jedoch erlaubt. Als weitere Schonmassnahme wird auch die maximale Tagesfangzahl für Forelle, Hecht und Zander bis zum 31. Mai neu auf einen und ab 1. Juni auf insgesamt drei Fische reduziert. Die Mitglieder stimmten sämtlichen gemeinsamen Anträgen des Vorstands sowie der Mitgliederkommission mit grosser Mehrheit zu.
Kredit für Sanierung und Verlängerung der Rampe
Der Vorstand unterbreitete den Mitgliedern auch einen Kreditantrag in der Höhe von 25’000 Franken für die Sanierung und Verlängerung der bestehenden Rampe auf dem vereinseigenen Grundstück im Chalch, welche sich im jetzigen Zustand nicht für die Ein- und Auswasserung von Schiffen eignet. Vorbehältlich der Zustimmung und unter entsprechender Kostenbeteiligung durch die Sihlsee-Schifffahrt AG soll die Rampe so ausgebaut werden, dass diese künftig auch für das Ein- und Auswassern des Fahrgastschiffes «Angelika » verwendet werden kann. Ansonsten würde die Rampe durch den FVE lediglich für die Ein- und Auswasserung von Fischerbooten ausgebaut. Die Mitglieder des FVE stimmten dem Kreditantrag des Vorstands fast einstimmig zu und ermächtigten diesen, mit der Sihlsee-Schifffahrt AG einen langfristigen Vertrag für den Winterstandplatz sowie die Ein- und Auswasserung des Fahrgastschiffes «Angelika» im Chalch abzuschliessen.
Einführung generelle SaNa-Pflicht Am Schluss der Versammlung informierte Kuno von Wattenwyl im Namen des Kantons über die geplante Einführung einer generellen SaNa-Pflicht (Sachkundenachweis) für die Fischerei im Kanton Schwyz sowie über die Einführung eines Hegebeitrages, welcher über einen Zuschlag auf die jeweiligen Patentpreise erhoben und für ökologische Aufwertungen an Fisch- und Krebsgewässern im Kanton Schwyz verwendet werden soll.
Fischbiologe Bernhard Berger (rechts) bei der Präsentation des neuen Bewirtschaftungskonzeptes für den Sihlsee.
Foto: zvg