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Ungleiche Spiesse für Vatikan und Schwyzer Kultureinrichtungen

Für die Schweizergarde fliessen Lotteriefondsgelder. Schwyzer Kulturinfrastruktur wird aber nicht unterstützt.

NADINE ANNEN

Die Regierung im Kanton Schwyz hat wie zahlreiche andere Kantone einen Beitrag zur Sanierung der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan gesprochen. Das Geld kommt aus dem Lotteriefonds, der Beitrag wird gelistet unter den Ausgaben in der Sparte «Kultur».

Dies stösst Kulturschaffenden im Kanton Schwyz sauer auf. Denn erst kürzlich habe sich der Regierungsrat in der Debatte um die Weiterentwicklung der kantonalen Kulturförderung «dezidiert gegen eine finanzielle Förderung der Infrastruktur von Kultureinrichtungen ausgesprochen », schreiben Kantonsrat Jonathan Prelicz (SP, Goldau) und Kantonsrätin Carmen Muffler (SP, Freienbach) in einer Inter-pellation.

Gefahr einer «Verzettelung der finanziellen Mittel» im Fokus In der durch ein Postulat angestossenen Debatte vor etwa anderthalb Jahren ging es darum, die projektbezogene Förderstrategie des Kantons zu ergänzen, indem der Kanton sich auch mit Förderbeiträgen an Investitionsund/ oder Betriebskosten der kulturellen Einrichtungen von Gemeinden, öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vereinigungen beteiligen solle.

Der Regierungsrat hatte damals unter anderem damit argumentiert, dass die zusätzliche Möglichkeit, im Rahmen der kantonalen Kulturförderung auch Infrastrukturkosten zu übernehmen, die Gefahr einer Verzettelung der finanziellen Mittel berge.

Er betonte in seiner Antwort auf das Postulat im November 2020 zudem auch, dass er in einem Regierungsratsbeschluss beim Erlass der neuen Geldspielverordnung (diese ersetzte die bisher geltende Verordnung zur Förderung der Kultur) «nochmals und erneut ausdrücklich festhielt, dass das Verbot von Beiträgen an Infrastrukturprojekte in der Kulturförderung nach wie vor seine Gültigkeit hat». Für das Garde-Objekt im Vatikan scheint dieses Verbot allerdings keine Gültigkeit gehabt zu haben.

Was rechtfertigt die finanzielle Unterstützung im Ausland?

Die Interpellanten stellen vor diesem Hintergrund nun die berechtigten Fragen an den Regierungsrat, warum dieser Beitrag an die Stiftung für die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan dem Bereich Kultur zugeordnet werde und ob er in diesem Fall die Bedenken teile, dass das Mittragen der Infrastrukturkosten einer neuen Kaserne im Vatikan zur Verzettelung der finanziellen Mittel im Lotteriefonds führe.

Prelicz und Muffler wollen zudem von der Regierung wissen, welche Argumente ausschlaggebend waren, einen Finanzbeitrag durch den Lotteriefonds an ein Objekt im Ausland zu spenden, und wie sie diesen rechtfertige, während gleichzeitig die Schwyzer Kulturhäuser für ihre Infrastrukturkosten keine finanzielle Unterstützung erhalten sollen.

Und die Anschlussfrage lautet: «Können in Zukunft kantonale Kultureinrichtungen durch die finanzielle Förderung der Infrastruktur (zum Beispiel Investitions- und/oder Betriebskostenbeiträge) profitieren?»

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