Veröffentlicht am

Vater kassiert neun Jahre Knast

Das Schwyzer Strafgericht erkannte im «Fall Sattel» auf versuchte vorsätzliche Tötung und nicht auf versuchten Mord.

RUGGERO VERCELLONE

Der 56-jährige Deutsche, der in der Nacht auf den 18. August 2020 in Sattel mit einem Schlachtmesser mehrmals auf seine damals 28-jährige Tochter und Lebenspartnerin eingestochen und diese lebensgefährlich verletzt hatte, muss neun Jahre ins Gefängnis.

Das Schwyzer Strafgericht verurteilte den Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie wegen mehrfachen Inzests. Auf die Anordnung einer ambulanten Massnahme wurde der-weil verzichtet, da eine Therapierung auch im Rahmen des normalen Strafvollzugs erfolgen kann. Beschuldigter wird während 15 Jahren des Landes verwiesen Der Beschuldigte wird zudem für die Dauer von fünfzehn Jahren aus der Schweiz verwiesen. Die Staatsanwältin hatte wegen versuchten Mordes und mehrfachem Inzest eine Freiheitsstrafe von dreizehn Jahren beantragt.

Es handle sich bei der rechtlichen Einordnung um einen Grenzfall, hält das Schwyzer Strafgericht in seiner Kurzbegründung des Urteils fest. Für versuchten Mord würde die Heimtücke im Zusammenhang mit dem ersten Messerstich oder die Eifersucht als Beweggrund sprechen. Zuerst den Kampfhund aus dem Schlafzimmer gelockt Der Mann lockte zuerst den Kampfhund aus dem Schlafzimmer und stach dann mit dem Messer der auf dem Bauch im Bett liegenden und schlafenden Tochter in den Rücken. Dies aus Eifersucht, da die junge Frau eine offene Beziehung leben wollte.

Auf versuchten Totschlag liesse demgegenüber laut Gericht die Verzweiflung des Mannes im Tatzeitpunkt schliessen. Der Mann tolerierte zwar das Fremdgehen der Tochter und Lebenspartnerin, um diese nicht zu verlieren, konnte die Situation aber innerlich offenbar nicht akzeptieren und verzweifelte daran.

Keine besondere Skrupellosigkeit erkannt

Im Rahmen einer «Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände» erkannte das Strafgericht auf versuchte vorsätzliche Tötung. Weder sei von einer «besonderen Skrupellosigkeit» noch von einer «entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung» auszugehen. Unter Berücksichtigung der leicht verminderten Schuldfähigkeit und weil der Mann die Tat zugab, sei eine neunjährige Freiheitsstrafe angemessen.

Nebst der neunjährigen Gefängnisstrafe (die bereits 514 Tage abgesessene Haft werden angerechnet) muss der Deutsche seiner Tochter 1020 Franken Schadenersatz sowie eine Genugtuung von 35’000 Franken bezahlen. Sie hatte 60’000 Franken gefordert. Dem gemeinsam mit seiner Tochter gezeugten Sohn hat er eine Genugtuung von 5000 Franken zu entrichten.

Es fallen Verfahrenskosten von über 175'000 Franken an Auf den Zivilweg verwiesen wurden die Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen der Mutter des Opfers. Schliesslich hat der Beschuldigte die Verfahrenskosten von über 175'000 Franken zu tragen. Das Urteil des Strafgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Share
LATEST NEWS