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Regierung für kürzere Befristung der Massnahmen

Der Schwyzer Regierungsrat spricht sich dafür aus, die bis zum 24. Januar geltenden Massnahmen vorerst bis Ende Februar zu befristen und nicht bis Ende März.

Stk/i. «Die aktuell geltenden Covid-19-Massnahmen hat der Bundesrat bis am 24. Januar befristet», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: «Die bei den Kantonen durchgeführte Konsultation hat die Weiterführung der Massnahmen nach diesem Datum zum Inhalt.» Massnahmen sollen weitergeführt werden «Der Regierungsrat unterstützt die Absicht des Bundesrats, die aktuell geltenden Massnahmen angesichts der hohen Fallzahlen und der unsicheren weiteren Entwicklung weiterzuführen», teilt die Kanzlei mit: «Er verlangt jedoch eine Befristung bis zum 28. Februar, um auf eine sich ändernde Lage reagieren zu können.» Der Bundesrat schlägt die Weiterführung bis Ende März vor. Der Schwyzer Regierungsrat stimme auch der geplanten Verkürzung der Gültigkeitsdauer von Impf- und Genesenenzertifikaten auf 270 Tage zu, damit die Zertifikate die EU-Anerkennung behalten würden.

Priorisierungen bei Tests möglich

«Aufgrund der hohen Fallzahlen stossen die Laborkapazitäten bei der Auswertung von PCR-Tests an Grenzen», heisst es in der Medienmitteilung weiter: «Der Regierungsrat stimmt deshalb der bundesrätlichen Absicht zu, eine Priorisierung beim Testzugang vorzunehmen.» Tests sollen primär nach medizinischer Notwendigkeit und in zweiter Linie bei symptomatischen Personen eingesetzt werden. Unterstützt werde auch der Vorschlag des Bundesrats, einen grundsätzlichen Wechsel bei den Quarantäne- und Isolationsbestimmungen zu prüfen.

«Angesichts der hohen Viruszirkulation könnte die behördliche Anordnung von Quarantäne und Isolation durch die eigenverantwortliche Selbstquarantäne und Selbstisolation ersetzt werden», konstatiert die Schwyzer Staatskanzlei.

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