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5G-Anlage im Visier

Die Schwyzer Ivo Tschümperlin und André Brugger legten in Lausanne Beschwerde ein.

JÜRG AUF DER MAUR

Vor lauter Corona mit zwei oder drei G ging in letzter Zeit eine zweite grosse Kontroverse fast unter. Die Frage nämlich, wie es in Sachen Mobilfunk und der neuen, fünften Generation weitergehen soll. Die damaligen Schwyzer Gemeinderäte Ivo Tschümperlin und André Brugger legten 2019 gegen die Baubewilligung für eine 5G-Anlage auf dem Dach des Swisscom-Gebäudes an der Bahnhofstrasse in Seewen Einsprache ein. Sie sorgten damit zwar für viel Aufmerksamkeit, bisher drangen sie mit ihrem Anliegen aber nicht durch.

Das soll nun ändern, macht Ivo Tschümperlin klar. Schon bald wird das Schweizer Bundesgericht nämlich über das Seewener 5G-Projekt entscheiden; ein Verdikt, das über die Region hinaus für grosse Aufmerksamkeit sorgen wird.

«Ich finde es gut, wenn das Bundesgericht einen Entscheid fällen muss. Bundesgerichtsentscheide sind insofern wegweisend als sie wie gesetzgebend betrachtet werden. So entstehen dann verbindliche Standards », sagt Peter Inhelder, Leiter des Schwyzer Amtes für

Umwelt.

5G für sind vor allem für Streamingdienste wichtig

André Brugger und Ivo Tschümperlin sind mit einem über Hundert Seiten schweren Dossier ans Bundesgericht gelangt. Für Tschümperlin ist klar: «Das Coronavirus zeigt, welchen Stellenwert der Schutz der Bevölkerung und Gesundheit hat. Das muss auch für 5G gelten.» Die ganze Bevölkerung sei dauernd 5G ausgesetzt, «Grenzwerte werden ausgehebelt, Messmethoden fehlen».

Die Messmethoden gehören denn auch zu den zentralen Punkten der Beschwerde vor Bundesgericht. Die Behörden könnten die Einhaltung der Grenzwerte nämlich gar nicht kontrollieren, es existiere noch keine zuverlässige Methode für die Abnahmemessung, und es seien Strahlungsspitzen über den Grenzwert hinaus erlaubt, heisst es.

5G wird von Tschümperlin und Brugger grundsätzlich kritisiert. So bestehe gar kein öffentliches Interesse an einem weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes. 5G diene primär den Streamingdiensten von Videos und Musik. Für die üblichen Anforderungen sei 5G nicht erforderlich.

«Es darf nicht sein, dass Grenzwerte zugunsten neuer Technologien gelockert werden, die nicht im öffentlichen Interesse sind», wird in der Beschwerde argumentiert.

Der Bundesgerichtsentscheid wird wegweisend für viele Verfahren sein, die jetzt nicht weiterverfolgt werden können. Allein im Kanton Schwyz stecken derzeit 24 Vorhaben irgendwo in der Bewilligungskette.

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