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Unfallfahrerin vom Juli 2020 hätte gar nicht ins Auto steigen dürfen

Unfallfahrerin vom Juli 2020 hätte gar  nicht ins Auto steigen dürfen Unfallfahrerin vom Juli 2020 hätte gar  nicht ins Auto steigen dürfen

Die Innerschwyzerin, die im letzten Jahr vor Schindellegi mit einer Velofahrerin kollidiert war, muss sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Fahrens in fahrunfähigem Zustand verantworten. Die 47-Jährige war trotz Einnahme von Schmerzmitteln losgefahren.

ANOUK ARBENZ

Der tragische Unfall ereignete sich am Nachmittag des 20. Juli 2020 zwischen Samstagern und Schindellegi auf der Allenwindenstrasse auf Gemeindegebiet Wollerau. Furchtbar, was hier passiert sein muss. Bilder zeigen ein Mountainbike im Wiesenbord mit komplett verbogenem Hinterrad, 75 Meter weiter ein Subaru mit zertrümmerter Frontscheibe und eingedrückter Motorhaube. Damals war der Unfallhergang noch nicht ganz klar. Mittlerweile haben Polizei und Staatsanwaltschaft den Fall jedoch aufklären können.

Noch in der Nacht verstorben

Die damals 46-jährige Hausfrau war auf dem Nachhauseweg nach Gross. Gleichzeitig machte sich eine 54-jährige Zürcherin mit dem Velo auf den Weg zum Mythen. Die Autofahrerin bemerkte die Mountainbikefahrerin nicht. Auf Höhe Allenwindenstrasse 65 fuhr die Autofahrerin mit 80 km/h mit der rechten Fahrzeugfront auf diese auf.

Die 54-Jährige wurde durch den Aufprall über die Motorhaube auf die Windschutzscheibe gehoben und in die Luft geschleudert. 18 Meter von der Kollisionsstelle entfernt prallte sie auf die Wiese und rollte auf die Fahrbahn, wo sie liegenblieb. Die Verletzungen am Kopf waren zu gravierend. Etwa 14 Stunden später verstarb die Zürcherin im Spital an einer zentralen Atemlähmung aufgrund des Schädelhirntraumas mit Hirnblutung.

Warum hat sie sie nicht gesehen?

Eine Haar- und eine Blutprobe ergab eine Tramadol-Konzentration von 7500 bis 17’000 pg/mg respektive 900 μg/ml pro Liter Blut. Tramadol ist ein Schmerzmittel. Laut der Staatsanwaltschaft Schwyz habe die heute 47-Jährige das Medikament nicht verschreibungsgemäss eingenommen. Man ist überzeugt, dass der Unfall nicht passiert wäre, wenn sie sich über das Medikament informiert und deshalb nicht ins Auto gestiegen wäre.

Die Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigem Fahren in fahrunfähigem Zustand beträgt 180 Tagessätze zu 110 Franken, wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist. Hinzu kommt eine Busse von 4950 Franken oder 45 Tage Gefängnis und Verfahrenskosten von total 16’301 Franken. Die Geldstrafe ist mit einer Probezeit von zwei Jahren verbunden. Hinzu kommen Zivilforderungen der Familie der Verstorbenen.

Die Velofahrerin wurde über die Motorhaube und die Windschutzscheibe in die Luft geschleudert. 75 Meter nach der Kollision brachte die Schwyzerin das Auto zum Stillstand. Fotos: Hans-Ruedi Rüegsegger

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