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Das Virus mit einer Maskentragpflicht bremsen

Ab sofort gilt im Kanton Schwyz eine verschärfte Maskentragpflicht. Am 24. Dezember wird die Lage neu beurteilt.

ANDREAS SEEHOLZER

Der Schwyzer Regierungsrat appelliert «dringend», die Eigenverantwortung wahrzunehmen, sich impfen zu lassen und die geltenden Massnahmen einzuhalten. An einer Sitzung hat er die generelle Maskentragpflicht an Veranstaltungen in Innenräumen sowie in öffentlich zugänglichen Einrichtungen ab sofort beschlossen.

Dies heisst es in einer Mitteilung. Diese zusätzlichen kantonalen Massnahmen gelten vorerst bis am 24. Dezember. Dazu Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher: «Es ist für uns alle eine sehr schwierige Zeit, aber wir können diesen Weg nur gemeinsam bewältigen. »

Schutz der besonders vulnerablen Gruppen

Die Massnahmen setzen laut Mitteilung an zwei Punkten an: einerseits bei der Weiterverbreitung des Virus, andererseits beim Schutz der besonders vulnerablen Gruppen.

Es bestehe die Gefahr, «dass im weiteren Verlauf dieser Welle bei einem exponenziellen Wachstum dieser Grössenordnung schnell Hospitalisationsraten erreicht werden, die für das Schwyzer Gesundheitssystem nicht mehr zu bewältigen sind».

Maskentragpflicht auch im Zertifikatsbereich Die Weiterverbreitung des Virus soll mit einer erweiterten Maskentragpflicht gebremst werden. Dabei stehen insbesondere Orte und Veranstaltungen im Fokus, an denen aufgrund des Zertifikats keine Masken mehr getragen werden müssen. Ansteckungen werden durch diese Situation begünstigt. Mit der erweiterten Maskentragpflicht soll dieser Entwicklung begegnet werden.

In Spitälern und Alters- und Pflegeheimen ist auch in Zukunft mit Covid-19-Ausbrüchen zu rechnen. Dieses Risiko kann stark vermindert werden, wenn das Personal und die Besucher geimpft, genesen oder getestet sind. Deshalb gilt für das Personal und Besucher von Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen eine Zertifikats- oder Testpflicht. Die Zertifikats- oder Testpflicht gilt auch für Mitarbeitende von Spitexorganisationen.

Der Zeitpunkt für die verschärften Massnahmen hängt einerseits mit der epidemiologischen Lage, aber auch mit der Forderung des Bundesrats nach kantonalen Lösungen zusammen. In einem Schreiben hat der Bundesrat allen Kantonen mögliche Massnahmen vorgeschlagen.

Der Kanton Schwyz hat sich daran orientiert. Nebst dem Kanton Schwyz hat auch der Kanton Zug bereits verschärfte Massnahmen angeordnet, die übrigen Kantone dürften dem folgen. Im Kanton Schwyz gelten die neuen Massnahmen bis am 24. Dezember. Dann wird laut der Schwyzer Regierungsrätin Steimen die Entwicklung analysiert und es könne weiter reagiert werden.

Kanton Schwyz steht an einem kritischen Punkt

Denn der Kanton Schwyz stehe aktuell an einem kritischen Punkt, heisst es in der Mitteilung weiter. «Nur wenn die jetzt geltenden Massnahmen und Empfehlungen eingehalten werden und die Impfquote noch einmal erhöht werden kann, können weitere Verschärfungen verhindert werden.» Aktuell verzeichnet der Kanton Schwyz laut dem Departement des Innern 1430 infizierte Personen. Davon sind 52 Bewohner in Alters- und Pflegeheimen, und 37 Personen befinden sich in Spitalpflege. Die 14-Tages- Inzidenz pro 100'000 Einwohner steigt im Kanton Schwyz immer weiter an und liegt nun bei 1787 (CH: 989).

Innerhalb einer Woche stieg die 14-Tages-Inzidenz um 209 Fälle (+13 Prozent), innerhalb eines Monats gar um 1222 Fälle (+216 Prozent). Bei den Hospitalisationen innerhalb der letzten 14 Tage liegt der Kanton Schwyz mit 24 Fällen pro 100'000 Einwohner mehr als das Zweieinhalbfache über dem nationalen

Durchschnitt.

Wo jetzt wieder eine Maskenpflicht gilt

Die Pflicht gilt an allen Veranstaltungen in Innenräumen. Zwecks Konsumation darf die Maske abgelegt werden. Während der Konsumation gilt eine Sitzpflicht. Für Anlässe im Familien- und Freundeskreis gilt die Pflicht zum Maskentragen nicht. Ausgenommen sind auch Kinder vor ihrem zwölften Geburtstag und auch Personen, bei denen medizinische Gründe dafür vorliegen.

Die Maskentragpflicht gilt zudem in Fitnesscentern (nebst der Zertifikatspflicht). Die Maskenpflicht gilt überdies In Innenräumen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Zwecks Konsumation darf die Maske ausgezogen werden. Während der Konsumation gilt aber eine Sitzpflicht.

Angestellte, die in öffentlich zugänglichen Innenräumen tätig sind, müssen neu ebenfalls eine Maske tragen, auch wenn eine Zertifikatspflicht besteht. Dies betrifft beispielsweise das Servicepersonal im Gästebereich eines Restaurants oder einer Bar.

«Es ist für uns alle eine sehr schwierige Zeit.»

Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher

Aktuell verzeichnet der Kanton Schwyz laut Departement des Innern 1430 infizierte Personen.

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